Begründung gelogen: Instagram-Beitrag vom SRF gerügt
Zum ersten Mal bildete ein Instagram-Beitrag Gegenstand einer Beschwerde bei der UBI, der sogenannt „unabhängigen“ Beschwerdeinstanz.
Ein Instagram-Kommentar von SRF über das Gendern mit Doppelpunkt war nicht sachgerecht, stellt die UBI fest. 2 Mitglieder des Gremiums fanden das Gegenteil.
Zu einem Bild mit dem Text „Er ist barrierefrei: Wir gendern neu mit Doppelpunkt“ teilte SRF News am 14. April 2021 im dazugehörigen Kommentar (Caption) die Gründe für diesen Wechsel von Gendersternchen auf Doppelpunkt auf ihren Social-Media-Kanälen mit. Darin wurde namentlich auch Bezug auf die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) genommen, welche „diesen pragmatischen Einsatz der Kurzform durchaus anerkenne“.
Die Rüge des Beschwerdeführers, wonach dieser den Wechsel legitimierende Hinweis falsch sei, ist berechtigt. Die GfdS rät nämlich von Varianten der geschlechtergerechten Sprache ab, die nicht der deutschen Rechtschreibung entsprechen.
Dazu zählt sie ausdrücklich auch den Doppelpunkt. Zum Zeitpunkt der Publikation des beanstandeten Beitrags musste der Redaktion dieser Umstand bekannt gewesen sein. Der unzutreffende Hinweis hat die Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer zu dieser Publikation massgeblich beeinträchtigt. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb verletzt.
Die UBI hat die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen gutgeheißen.