Automodelle und Markenschutzrecht
Hätten Sie es gewußt?
Man darf nicht einfach ein Auto, Lkw oder einen Sportwagen als Modell nachbauen.
Denn die Rechte am Fahrzeug liegen beim jeweiligen Hersteller.
Auch dann, wenn es sich bloß um Miniatur-Modelle handelt.
Auch bei Zügen, z. B. von der Rhätischen Bahn RhB, der Südostbahn SOB, den Appenzeller-Bahnen oder den Schweizerischen Bundesbahnen SBB sowie bei Seilbahnen gilt das Gleiche: Man darf nicht einfach Modelle anfertigen und in den Verkehr bringen.
Man muß vorher das Einverständnis des Rechteinhabers einholen, also zum Beispiel vom Autohersteller. Und dieses Einverständnis gibt es in aller Regel nur über Lizenzgebühren.
Wer also zum Beispiel als Spielwarenhersteller Automodelle von Mercedes-Benz oder von Porsche in den Verkehr bringen will muß die Hersteller via Lizenzgebühren an den Umsätzen und Einnahmen beteiligen.

Lizenzgebühren können bis 15% ausmachen
Die Lizenzgebühren sind hierbei nicht unbedingt gering.
Sie können die Marge der Spielwarenhersteller einigermaßen schmälern, denn gerade bei Sportwagenmodellen ist von Lizengebühren um 15% die Rede wie hier nachzulesen ist.

Modellautos im Internet günstig im Ausland bestellen?
Natürlich gibt es – gerade im Ausland im globaler werdenden Digitalhandel – auch Spielwaren-Hersteller, die sich nicht darum scheren, daß Lizenzgebühren zu entrichten wären, geschweige denn darum, daß man den Hersteller vorher fragen muß ob man seine Autos als Modell nachbauen bzw. nachbilden darf.
Hier allerdings könnte es sein, wenn Sie die etablierten und teureren lizensierten Modellbau-Auto-Anbieter umgehen, indem Sie im Ausland billiger bestellen bei mutmaßlich nicht lizensierten Händlern, daß Sie eine böse Überraschung erleben.
Denn der Schweizer Zoll kontrolliert stichprobenartig die Pakete aus dem Ausland.
Und sollte Ihr Paket eine illegale Nachbildung in Form eines Modellautos enthalten, erhalten Sie nicht bloß dieses nicht, denn es wird vom Zoll vernichtet werden. Auch Ihr Geld ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit futsch.

Übrigens schützt es auch nicht, wenn man denkt, man kann in den Ferien einfach als Urlaubsmitbringsel billige Modellautos welche nicht lizensiert sind aus dem Ausland im Koffergepäck einführen.
Hierzu erfahren wir von seiten der Eidgenössischen Zollverwaltung:
„Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen ins oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu verbringen.“
Das gilt wenn Modellautos zu privaten Zwecken in die Schweiz eingeführt, aus der Schweiz ausgeführt oder durch die Schweiz durchgeführt (auch das ist verboten) werden.
Werden Fälschungen entdeckt, können diese beim Grenzübertritt eingezogen und vernichtet werden.
Auch gebrauchte Modellautos sind nicht erlaubt wenn sie nicht lizensiert sind, denn es spielt dabei keine Rolle, neu oder bereits gebraucht.
(rm)