Arbeitslosenversicherung „Noch schuldenfrei dank Bundesgeldern“ +++ „In historischem Ausmaß angestiegene Kurzarbeitsentschädigung“

Arbeitslosenversicherung „Noch schuldenfrei dank Bundesgeldern“ +++ „In historischem Ausmaß angestiegene Kurzarbeitsentschädigung“

Die Jahresrechnung 2020 der Arbeitslosenversicherung (ALV) konnte mit einem Überschuß von 145 Millionen Franken abschließen und schuldenfrei bleiben.

Das klingt gut, ist es jedoch leider nicht.

Denn der „positive“ Abschluß ist darauf zurückzuführen, so die Direktion für Arbeit, daß der Bund mit Steuergeld-Zahlungen infolge der Corona-Maßnahmen „die in historischem Ausmaß angestiegene Kurzarbeitsentschädigung (KAE) übernommen hat.“

Auch wenn der Bund wiederum die KAE übernimmt, sei jedoch eine „erneute Verschuldung absehbar“.

Die Direktion für Arbeit schreibt weiter:

„Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) schloß das Rechnungsjahr 2020 mit einem Gesamtertrag von 18,99 Milliarden Franken (2019: 8,06) und Gesamtaufwendungen von insgesamt 18,85 Milliarden Franken (2019: 6,50) ab.

Der Überschuß betrug 0,14 Milliarden Franken (2019: 1,56 Milliarden). Im Jahresdurchschnitt waren 145’720 Arbeitslose bei der ALV registriert; dies entspricht einer Quote von 3,1% (2019: 106’932; 2,3%).

Fast 11 Milliarden Kurzarbeitsentschädigung – der Bund zahlte mit Steuergeldern

Die KAE von 10,78 Milliarden Franken wurden vom Bund durch einen außerordentlichen Beitrag übernommen.

Ohne diese Zahlungen aus Steuerzahlergeldern wäre die „gesetzliche Schuldenobergrenze des ALV-Fonds per Ende 2020 deutlich übertroffen worden“.

Und dies hätte eine Erhöhung der Lohnbeiträge per 1. Januar 2021 sowie die Pflicht zur Ausarbeitung einer Reform zur Finanzierung der ALV durch den Bundesrat zur Folge gehabt.

Allerdings ist es keineswegs so, daß 11 Milliarden einfach verbucht werden können. Das Geld muß irgendwoher kommen. Aus der Staatskasse. Und die Gelder aus der Staatskasse zahlen die Steuerzahler.

Letztendlich wird die Rechnung für die Corona-Maßnahmen von irgendwem bezahlt werden müssen. Und dies ist der Bürger, der Steuerzahler. Niemand anderes.

Covid-19-Maßnahmen 2021 – erneute Verschuldung
Durch die andauernden Covid-19-Maßnahmen werden die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung auch im 2021 hoch bleiben, insbesondere für die Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigungen.

„Auch wenn der Bund wiederum die KAE übernimmt, ist eine erneute Verschuldung wegen zunehmender Arbeitslosigkeit absehbar“ heißt es seitens der Direktion für Arbeit.

admin

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