Angst vorm eigenen Volk? +++ Ständerat gegen Volkswahl des Bundesrats

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates sieht in einer Volkswahl des Bundesrates große Nachteile für das Funktionieren des politischen Systems der Schweiz. Eine Volkswahl würde insbesondere die Regierungstätigkeit negativ beeinflussen, indem sich die Bundesratsmitglieder quasi einem Dauerwahlkampf stellen müßten, findet der Ständerat.

Die Widmer-Schlumpf-Verschwörung: Solche einer Demokratie unwürdigen Spielchen gäbe es bei einer Volkswahl des Bundesrats nicht mehr. Kein Wunder, befürworten sowohl Rechte (Blocher) als auch Linke (Calmy-Rey) Alt-Bundesräte die Volkswahl
Die Widmer-Schlumpf-Verschwörung: Solche einer Demokratie unwürdigen Spielchen gäbe es bei einer Volkswahl des Bundesrats nicht mehr. Kein Wunder, befürworten sowohl Rechte (Blocher) als auch Linke (Calmy-Rey) Alt-Bundesräte die Volkswahl

Komisch nur: Wie machen das dann andere Länder? Die Schweiz, das einzige Land mit Direkter Demokratie läßt im Gegensatz zu allen anderen Ländern ihr Staatsoberhaupt – hier ein 7er-Gremium – nicht vom Volk wählen.

Am 7. Juli 2011 wurde die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ (12.056) eingereicht. Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die SPK des Ständerates schließt sich mit 9 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung diesem Antrag an.

Die Kommission sieht insbesondere das Funktionieren des Bundesrates als Kollegialregierung gefährdet, heißt es. Dabei würde die Volkswahl des Bundesrats gerade das Kollegium stärken. Und das ewige Gezerre mit Absprachen und Absprachen-Brüchen sowie abstoßenden Mauscheleien wären unmöglich. Und auch solche Verschwörungen, wie es sie bei der denkwürdigen Wahl von Eveline-Widmer-Schlumpf bzw. bei der Abwahl von Blocher gaben, gäbe es nicht mehr.

Das Kollegium würde gestärkt.

Jedes Mitglied des Bundesrates müßte sich im Hinblick auf die Wiederwahl profilieren und wäre somit wenig motiviert, für seine spezifische Wählerschaft wenig attraktive Entscheide des Kollegiums mitzutragen. Insgesamt würde der Einfluß der Parteien auf die einzelnen Bundesratsmitglieder massiv stärker: Die Regierungsmitglieder müßten als Zugpferde ihrer Partei den Wahlkampf anführen.

Was, um alles in der Welt, fragt man sich, ist denn daran schlecht, wenn die Parteien Einfluß auf die Mitglieder haben, die sie als Bundesratskandidaten ins Rennen schicken? Es wäre doch zu begrüßen, wenn dies der Fall wäre.

Weiter heißt es:

Dem föderalistischen System der Schweiz fremd ist auch die Wahl in einem nationalen Wahlkreis. Vor diesem Hintergrund hinkt auch der Vergleich mit der Volkswahl kantonaler Exekutiven: Kantone bilden relativ homogene Wahlkreise, während auf Bundesebene ein nationaler Wahlkampf in verschiedenen Sprachregionen geführt werden müßte. Ein solcher Wahlkampf würde viel Zeit und Geld verschlingen.

Wenn Geld und Zeit gegen Demokratie neuerdings Argumente bilden, dann könnte man auch die Demokratie gleich abschaffen. Das wäre der logische Schluß.

Auch würde sich voraussichtlich in einem nationalen Wahlkreis die Ausgangslage für die Wählenden wenig übersichtlich präsentieren: Im Bemühen, ihre Vertretung im Bundesrat sicherzustellen, würden die Parteien möglichst in allen Landesgegenden Kandidaten präsentieren.

Auch hier fragt sich jedoch: Wie schaffen es andere Länder? Auch dieses „Argument“ scheint vorgeschoben. Der Ständerat will einfach nicht mehr Demokratie.

Als kontraproduktiv erachtet die Kommission auch die von den Initianten vorgeschlagene Quotenregelung zur Sicherstellung der Vertretung der sprachlichen Minderheiten: Indem das Tessin und die Romandie als eine Einheit betrachtet werden, werden sie angeblich „faktisch gegeneinander ausgespielt„.

Schließlich befürchtet die Kommission auch eine Schwächung der Stellung des Parlamentes gegenüber der Regierung. Ein vom Volk gewählter Bundesrat könnte sich dem Parlament gegenüber weniger verpflichtet fühlen.

Auch hier: Was ist denn daran schlecht, wenn Bundesräte ihrem eigenen Gewissen folgen und nicht den Parlamentariern und ihrer Parteipolitik. Weiter oben hieß es noch genau umgekehrt: Daß die Volkswahl des Bundesrats zuviel Parteipolitik in den Bundesrat bringen würde.

Immerhin gibt es noch eine Minderheit im Ständerat, welche es anders sieht:

Die Kommissionsminderheit sieht in der Volkswahl des Bundesrates jedoch ein geeignetes Instrument, um die direkt-demokratische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken. Die Volkswahl der Exekutive habe sich auf kantonaler Ebene bestens bewährt.

admin

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