Am 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte eingeführt

Am 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte eingeführt

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Sie wird bei den zuständigen kantonalen Stellen sowie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich sein, so das Fedpol, das Bundesamt für Polizei.

Wie schon der biometrische Schweizerpaß wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Manipulationen und Fälschungen geschützt sein. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.

Reisen ohne Einschränkung und freie Wahl der Identitätskarte

Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte mit Chip ist das zukunftsorientierte Modell und soll Schweizer Bürgern das Reisen in der EU ermöglichen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden gemäß der vorgeschlagenen Regelung in den Bilateralen III für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene).

Bürger können je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen und einen zukunftsorientierten Ausweis wünschen, der auch elektronisch ausgelesen und geprüft werden kann, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, die ihre Identität ausschließlich in der Schweiz physisch durch Vorlage des Ausweises nachweisen möchten, ist die nicht-biometrische Identitätskarte ausreichend.

Es bleibt wie bisher Sache der Kantone zu entscheiden, ob die bisherige Identitätskarte ohne Chip bei den Einwohnergemeinden beantragt werden kann oder der Antrag beim Kanton zu stellen ist.

Auf der Internetseite Schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.

Unterschied zur E-ID

Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein Identitäts- und Reisedokument, das physisch ausgestellt wird. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um einen elektronischen Identitätsnachweis, mit dem man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.

Notpaß

Ebenfalls ab dem 2. November 2026 erhält der heutige „provisorische Paß“ die neue Bezeichnung „Notpaß“, die den internationalen Begrifflichkeiten entspricht. Gleichzeitig wurden das Design einschließlich der Sicherheitsmerkmale angepaßt. Der Notpaß ist im gleichen Design wie der 2022 neu eingeführte Schweizer Paß gestaltet. Die Bestellmodalitäten und Voraussetzungen ändern sich nicht.

(pd, rm)
(Foto: Fedpol)

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