Wirtschaftliche Landesversorgung: Nach Corona-Beschlagnahmungen sollten bestimmte Güter im Inland produziert werden

Wirtschaftliche Landesversorgung: Nach Corona-Beschlagnahmungen sollten bestimmte Güter im Inland produziert werden

Alptraum Unterversorgung und Not. Wachrüttelndes Verhalten von Nachbarländern während der sogenannten ersten „Corona-Welle“:

Nach dem Verhalten einiger EU-Länder wie u. a. Italien, Frankreich und Deutschland mittels Beschlagnahmungen von Lkws mit Schweizer Importgütern wie z. B. Schutzmasken, Schutzkleidung empfiehlt die aktuelle Administrativ-Untersuchung, daß die Schweiz bestimmte Güter im Inland produziert um in Notsituationen nicht mehr auf das Ausland angewiesen zu sein.

Der Bundesrat ist am 18. November 2020 über den Bericht zur Administrativuntersuchung informiert worden.

Cornel Borbély, der die Untersuchung durchführte, ortet in den Führungs- und Organisationsstrukturen der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) und im Bereich Verhaltungskodex-Einhaltung und Führung Handlungsbedarf.

Im Bericht führt er 12 Empfehlungen auf, die eine Reihe von strategischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der WL beinhalten.

Der Untersuchungsbeauftragte richtete in seinem Bericht ein Hauptaugenmerk auf die Organisation und die Führungsstrukturen im BWL.

Er kommt zum Schluß, daß das BWL im WBF als Bundesamt zu belassen ist (Empfehlung 2). Das Primat der Privatwirtschaft im Vollzug der WL hat sich bewährt (Empfehlung 1) und das Milizsystem unter Stärkung des BWL ist beizubehalten (Empfehlung 4).

Das System der WL in der heutigen Form kann aus Sicht des Untersuchungsbeauftragten nur optimal funktionieren, wenn die Führungs- und Organisationsstrukturen in der WL (BWL) gestärkt und entsprechend angepaßt werden.

Mehr Staatsangestellte auf Steuerzahlerkosten?

Der Staatssektor ist in den letzten Jahrzehnten weitaus stärker gewachsen alsßie Bevölkerung.Trotzdem wird mehr Staatspersonal gefordert.

Der Untersuchungsbeauftragte bestätigte gleichzeitig die Vorbehalte der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte im Bericht «Hochseeschifffahrts-Bürgschaften» vom 26. Juni 2018 bezüglich Wahrnehmung der Leitung des BWL bzw. der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung durch eine Delegierte oder einen Delegierten im Nebenamt.

Er empfiehlt, die jetzige Funktion des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung durch einen vollamtlich tätigen Direktor zu ersetzen und zu prüfen, ob die Verbindungsstruktur zur Privatwirtschaft mittels eines Beirates zu stärken ist (Empfehlung 3). Eine effiziente Aufgabenerfüllung verlangt nach einer systematischen Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und einer intensiveren Vernetzung mit der Verwaltung und internationalen Partnerorganisationen.

Es soll geprüft werden, ob die Leiter der Fachbereiche Energie, Heilmittel, Logistik, IKT und Industrie nicht auch, wie in der Ernährung, mit Direktoren von anderen Bundesämtern oder deren Stellvertreter zu besetzen sind (Empfehlung 5).

Zu lahm in der Krise

Gerade in der Krise hat sich gezeigt, daß das Amt häufig zu defensiv agierte (Empfehlung 8) und auf Probleme teils zögerlich und spät reagierte. Mit der Anpassung der Führungsstrukturen soll auch hier eine maßgebliche Verbesserung erreicht werden.

Zwingend ist aus Sicht des Untersuchungsbeauftragten eine Stärkung der Einhaltung der Gesetze (neudeutsch Compliance) und Amtsführung (neudeutsch Governance) in der WL (Empfehlung 7) und eine Etablierung von Monitoringsystemen für jeden Versorgungsprozess (Empfehlung 10). Andere Maßahmen sind parallel zur Anpassung der Führungs- und Organisationsstrukturen anzugehen, wie namentlich die gestaffelte Rückführung der vom GS-WBF geleiteten Krisenprojektorganisation betreffend Bürgschaften Hochseeschiffe auf Stufe WL (BWL) (Empfehlung 11).

Nach Prüfung und Implementierung der neuen Führungsstrukturen empfiehlt der Untersuchungsbeauftragte, die Ressourcensituation in der WL gesamthaft zu überprüfen (Empfehlung 6) und wo nötig, namentlich im Bereich Regeltreue und IKS, aufzustocken.

Corona-Krise: Neu sollen bestimmte Güter im Inland produziert werden

Als Schutzmasken gebraucht wurden, beschlagnahmten EU-Länder wie Deutschland einfach Schweizer Eigentum.

In der Corona-Krise hat sich somit gezeigt, daß Politik und Wirtschaft gemeinsam prüfen sollten, ob es sinnvoll und möglich ist, gewisse versorgungsrelevante Güter mittels inländischer Produktion zu sichern (Empfehlung 9).

Empfehlungen sollen rasch geprüft und umgesetzt werden

Die in den Empfehlungen des Untersuchungsbeauftragten vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nun geprüft und anschließend so schnell wie möglich und konsequent umgesetzt werden. Schnell umzusetzen sind namentlich, vorbehältlich anderer Prüfergebnisse, die Maßnahmen zur Stärkung der Regeltreue und der Führung (Empfehlung 7) und zur Verbesserung der Monitoringsysteme (Empfehlung 10) sowie eine proaktive Verwaltungskultur (Empfehlung 8) und Teile der Empfehlung 5, namentlich, was die Vernetzung mit Partnern aus der Privatwirtschaft und der Verwaltung betrifft.

Die Anpassung der Führungs- und Organisationsstrukturen verlangt eine Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG). Das WBF wird zur Prüfung der Anpassung der Führungs- und Organisationsstrukturen die erforderlichen Schritte einleiten. Die Planung und die Sicherstellung der Koordination der Arbeiten auf den verschiedenen Ebenen läuft unter der Leitung der Generalsekretärin Nathalie Goumaz.

admin

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