Streit: Six zeigt Mastercard an +++ WEKO-Untersuchung zu Bankomaten-Systemen
Streit zwischen zwei mächtigen Spielern des Finanzgeschäfts:
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete am 8. Februar 2021 eine Untersuchung gegen Mastercard wegen einer möglichen Behinderung des nationalen Bargeld-Systems (National Cash Scheme) von SIX.
Die Weko erläßt vorsorgliche Maßnahmen, nachdem SIX gegen Mastercard eine Anzeige eingereicht hat.
NCS ist ein neues nationales Regelwerk von SIX für Bargeldbezüge und weitere Transaktionen an Bankomaten.
Es soll insbesondere Bareinzahlungen oder Saldoabfragen auch an Fremdautomaten ermöglichen.
Auslöser der Untersuchung ist eine Anzeige von SIX, wonach Mastercard den Markteintritt des NCS behindere.
Mißbraucht Mastercard marktbeherrschende Stellung?
Die Behinderung erfolge indem Mastercard das «Co-Badging» des NCS auf der neuen „Debit-Mastercard“ verweigere.
Die WEKO untersucht nun, ob seitens Mastercard eine mißbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens vorliegt.
Mastercard muß sich Weko-Maßnahmen beugen
Es wurden vorsorgliche Maßnahmen für die Dauer der Untersuchung ergriffen.
Damit eine NCS-Transaktion bei der Verwendung einer Debitkarte von Mastercard ausgelöst werden kann, muß das NCS-System neben das Mastercard-System auf der Karte aufgebracht werden (sogenanntes «Co-Badging»).
Unter Co-Badging wird das Aufbringen von zwei oder mehr Zahlungsmarken/-anwendungen auf demselben kartengebundenen Zahlungsinstrument verstanden.
Mit den vorsorglichen Maßnahmen wird für die kartenherausgebenden Banken die Möglichkeit geschaffen, die Debitkarten technisch für eine allfällige spätere Aktivierung des NCS vorzubereiten.
Geht Mastercard vor das Bundesverwaltungsgericht?
Die von der WEKO angeordneten Maßnahmen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.