Briefmarkensammler und Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgericht
Briefmarkensammler, die gefälschte Postwertzeichen sammeln, können aufatmen, oder auch nicht:

Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf gefälschte Briefmarken eines Sammlers zwar nicht vernichten, so das Schweizer Bundesgericht:
Sie müssen aber mit einem Stempel als unecht markiert werden.
Erst dann können sie im Anschluß dem Sammler zurückgegeben werden.