Ein (weiterer) tiefgreifender Eingriff in die Freiheitsrechte durch das PMT, das sogenannte Terrorgesetz
In der Regel ist die Schweiz bei vielen Sachen freiheitlicher als die direkten Nachbarländer Europas und auch viele andere Länder.
Es fragt sich: Wie paßt ein Gesetz mit massiven Einschnitten in die Freiheitsrechte zu Schweiz?
Es geht um einen (weiteren) tiefgreifenden Eingriff in die Freiheitsrechte, welche weiter beschnitten werden sollen und der Polizeistaat weiter ausgebaut wird, denn die Polizei erhält weitgehende zusätzliche Rechte, kommt das Gesetz durch:
Eine Koalition von linken Parteien hat das Referendum gegen das revidierte Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ergriffen.
Es bleiben nur noch wenige Tage, um auf 50’000 Unterschriften zu kommen.
Und muß sich zeigen, ob es gelingt, diese Unterschriften zu sammeln ohne bürgerliche und liberale Kräfte stärker einzubinden, welche naturgemäß auch gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten sind.
Gesetzesbeschluß erlaubt Einschnitt in die Freiheitsrechte
Die Bundesversammlung hat am 25. September 2020 das revidierte Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) verabschiedet.
Die darin beschlossenen Maßnahmen erlauben weitreichende Beschränkungen von Grund- und Menschenrechten, teilweise sogar unter Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der UN-Kinderrechtskonvention.
Dadurch können in Zukunft Regierungskritiker weggesperrt werden, sei es von linker oder von rechter Seite.
Der Bundesrat schreibt in seiner Mitteilung vom Mai 2019 zum damals geplanten Gesetz:
„In den letzten Jahren hat die Schweiz ihr Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung konsequent und Schritt für Schritt verstärkt. Die neuen polizeilichen Maßnahmen ergänzen dieses Instrumentarium. Sie sollen dann eingesetzt werden können, wenn von einer Person eine Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht ausreichen zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Und sie sollen auch vorbeugend zur Anwendung kommen können, nach der Entlassung aus dem Strafvollzug, unter Umständen auch während eines Strafverfahrens.“
Weiter heißt es in der Mitteilung:
„Vorgesehen sind etwa die Pflicht, sich zu vorgegebenen Zeiten persönlich bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde zu melden, ein Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahme des Reisepasses, ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung. Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich ist auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft („Hausarrest“).„
Die Initianten des Referendums weisen darauf hin, daß nur noch 9 Tage zum Unterschriften-Sammeln bleiben und schreiben in einer Mitteilung von heute weiter:
Abschaffung der Unschuldsvermutung
Man kann ohne Beweise auf bloßen Verdacht hin bis zu 9 Monate unter Hausarrest gestellt werden.
Damit wären wir das erste und einzige westliche Land, dass eine solch willkürliche Freiheitsberaubung kennt.
Verletzung von Menschenrechten
Die Maßnahmen im Gesetz werden nicht von einem Gericht, sondern von der Polizei auf den bloßen Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Das verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.