Gentechnische Veränderungen in der Schweiz weiterhin verboten – außer am Menschen
Während Menschen gerade mittels Corona-Impfungen gentechnisch modifiziert werden, ist dies in anderen Bereichen weiterhin verboten.
In der Schweiz dürfen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur zu Forschungszwecken angebaut werden.
Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments über eine Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verabschiedet.
Das Moratorium betrifft auch Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren.
Seit der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative im Jahr 2005 gilt hierzulande ein Moratorium für die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft. Erstaunlicherweise gibt es aber kein Moratorium für gentechnische Experimente und Eingriffe am Menschen.
Das Parlament hat dieses Moratorium dreimal verlängert, letztmals bis Dezember 2021. Der Bundesrat beantragt eine weitere Verlängerung bis Ende 2025.
„Einerseits besteht weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das Moratorium aufzuheben“, so der Bundesrat, der weiter findet, es sei andererseits „zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, sämtliche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes (GTG) umfassend zu regeln, insbesondere im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren.“
Der Bundesrat unterstützt die Forschung und die Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren. Einige Akteure orten in diesen Verfahren ein Potenzial für Innovationen in den Bereichen Pharmakologie, Medizin, Industrie und Landwirtschaft.
Andere wiederum äußern Bedenken, namentlich im Hinblick auf die Produkte- und Umweltsicherheit. Auf der Grundlage einer vom UVEK und dem WBF durchgeführten Situationsanalyse gelangte der Bundesrat bereits im November 2018 zur Einschätzung, dass diese neuen Methoden als gentechnische Verfahren zu betrachten sind und somit dem GTG unterstehen.
Die vom Bundesrat beantragte Verlängerung des Moratoriums stößt bei den Kantonen und den weiteren betroffenen Kreisen auf breite Zustimmung (siehe Vernehmlassungsbericht in der Beilage).
Die Dauer des Moratoriums soll genutzt werden, um das Wissen über die neuen gentechnischen Verfahren zu vertiefen.
Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 20.4211 von Nationalrätin Isabelle Chevalley (GLP, VD) Antworten auf die noch offenen Fragen liefern. Dabei wird er auch auf die Entwicklungen in der EU eingehen.