Gericht untersagt es in zweiter Instanz: Bibliotheksleiterin Cordula Gladrow von der Stadtbiliothek Münster brandmarkte Bücher der Autoren Gerhard Wisnewski und Jacques Baud

Gericht untersagt es in zweiter Instanz: Bibliotheksleiterin Cordula Gladrow von der Stadtbiliothek Münster brandmarkte Bücher der Autoren Gerhard Wisnewski und Jacques Baud

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, daß die Stadtbücherei Münster Bücher von zwei Autoren, dem deutschen Autor Gerhard Wisneswki und dem Schweizer Autor Jacques Baud, nicht mit Warnhinweisen versehen darf. Nun besteht allerdings die Gefahr, daß Bibliotheken Bücher, die ihnen nicht gefallen einfach nicht mehr im Bestand führen werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt der Stadtbibliothek, Hinweisschilder an zwei Büchern anzubringen, die von der Bibliotheksleiterin Cordula Gladrow als problematisch eingestuft wurden.

Die Stadtbibliothek Münster darf keine Hinweisschilder an zwei Büchern ihres Bestands von 350.000 Werken anbringen, die von der Bibliotheksleiterin Cordula Gladrow als problematisch angesehen wurden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass solche Schilder die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht der Autoren verletzen. Der Streit zeigt die Spannung zwischen dem Bildungsauftrag von Bibliotheken und dem Schutz der freien Meinungsbildung.

Hintergrund des Streits

Im Jahr 2024 kennzeichnete die Stadtbibliothek Münster unter der Leitung von Cordula Gladrow zwei Bücher mit Hinweisschildern: „Putin, Herr des Geschehens?“ von Jacques Baud und „2024 – Das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ von Gerhard Wisnewski.

Die Schilder wiesen darauf hin, daß diese Werke „umstrittene Inhalte“ enthalten, wurden aber nach Beschwerden aus der Leserschaft angebracht. Die Kennzeichnung spiegelte die persönliche Einschätzung von Gladrow wider, die auch stellvertretende Vorsitzende der Gemeinsamen Managementkommission des Deutschen Bibliotheksverbands ist.

Ein Autor, Gerhard Wisnewski, klagte gegen die Hinweisschilder, da er sie als Einschränkung seiner Meinungsfreiheit ansah. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Kennzeichnung zunächst erlaubt, doch das OVG Münster hob diese Entscheidung am 8. Juli 2025 auf (Aktenzeichen: 5 B 451/25).

Das Gericht argumentierte, dass die Schilder Leser von der Lektüre abhalten könnten und nicht durch den Bildungsauftrag der Bibliothek gedeckt seien.  (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-5b45125-stadtbuecherei-muenster-warnung-buch-grundrechte-autor)

Reaktionen und Kritik

Die Entscheidung des OVG wurde unterschiedlich aufgenommen. Befürworter betonen, dass Bibliotheken neutral bleiben müssen und Leser selbst entscheiden sollen, welche Inhalte sie lesen.

Die Hinweisschilder wurden als Bevormundung kritisiert, da nur zwei von 350.000 Büchern betroffen waren, was auf eine gezielte Auswahl durch Cordula Gladrow hindeutet. Kritiker wie die FDP-Politikerin Yvonne Gebauer nannten die Schilder einen „Angriff auf die Meinungsbildung“.

Gladrow verteidigte die Hinweise als Teil des Vermittlungsauftrags der Bibliothek, betonte jedoch, dass sie auf Leserbeschwerden reagierten. Dennoch deuten Berichte darauf hin, dass die Kennzeichnung als Testballon für weitere Maßnahmen gedacht war, was durch Gladrows Position im Bibliotheksverband unterstützt wird.

Gesellschaftliche Bedeutung

Der Fall wirft Fragen zur Rolle von Bibliotheken auf: Sollen sie Inhalte bewerten oder lediglich Zugang zu Wissen bieten? Das OVG Münster betonte, dass Bibliotheken Leser als mündige Bürger behandeln müssen, die ihre Meinung selbst bilden können. Die Entscheidung, nur zwei Bücher zu kennzeichnen, deutet auf eine subjektive Auswahl durch die Bibliotheksleitung hin, was die Debatte über Neutralität verschärft.

Ähnliche Diskussionen finden in Medien und Bildung statt. Der YouTube-Kanal „Wisnewski aktuell“ griff den Fall auf und sah darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, während andere die Kennzeichnung als Schutz vor fragwürdigen Inhalten verteidigten.

Ausblick

Die Stadtbibliothek Münster muss die Hinweisschilder entfernen, wie das OVG unanfechtbar entschied. Der Fall könnte andere Bibliotheken beeinflussen, die ähnliche Praktiken erwägen. Die Debatte über den Umgang mit kontroversen Inhalten bleibt offen, besonders da nur zwei von 350.000 Büchern betroffen waren, was die Frage aufwirft, warum ausgerechnet diese Werke von Cordula Gladrow ausgewählt wurden.

Das Urteil stärkt die Meinungsfreiheit und betont, dass Bibliotheken keine Inhalte vorab bewerten dürfen. Leser behalten die Freiheit, sich selbst mit den Büchern auseinanderzusetzen, ohne durch subjektive Hinweise gelenkt zu werden.

Quellen

https://nuoflix.de/wisnewski-aktuell-08?player=odysee

https://www.it-boltwise.de/gericht-staerkt-meinungsfreiheit-keine-kennzeichnung-umstrittener-buecher.html

Deutsches Staatsfernsehen WDR:
https://www1.wdr.de/nachrichten/regionalnachrichten/bielefeld/warnung-buecher-stadtbibliothek-muenster100.html
Der Artikel wurde offenbar gelöscht und ist ohne eine Begründung nicht mehr erreichbar.
Im ursprünglichen ohne Begründung heimlich gelöschten Artikel stand, Zitat: „Verfügbar bis 08.01.2027″

Der Beitrag ist jedoch im Internet über Umwege noch auffindbar:

https://web.archive.org/web/20250109105147/https://www1.wdr.de/nachrichten/regionalnachrichten/bielefeld/warnung-buecher-stadtbibliothek-muenster100.html

Russisches Staatsfernsehen RT Deutsch, im russischen Asyl lebende Autorin Dagmar Henn:
https://de.rt.com/meinung/250256-vor-zwei-buechern-darf-nicht/

Justiz NRW (Deutschland):
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/31_250708/index.php

Weitere:
https://www.theeuropean.de/gesellschaft-kultur/oberverwaltungsgericht-untersagt-bibliothek-in-muenster-hinweis-auf-umstrittene-inhalte-in-buechern

admin

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