Bitcoin-Risiken: Man kann kein Eigentum erwerben
Bitcoin ist das neue Geld des Internets. Es gibt den Menschen die Selbstbestimmung über ihre Finanzen zurück, heißt es. Aber Eigentum an Bitcoin erwerben, geht das? Oder kann man sie bloß besitzen?
Jeder kennt den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Wenn ich jemandem 100 Franken oder ein Schmuckstück zum Aufbewahren gebe, sind sie in dessen Besitz, aber mein Eigentum.
Wenn er sie nicht mehr zurückgibt auch. Sie bleiben mein Eigentum und ich kann ihn betreiben auf Rückgabe meines Eigentums sofern ich beweisen kann, daß ich mit ihm vereinbart hatte, daß ich ihm die 100 Fr. bzw. das Schmuckstück zum Aufbewahren gegeben habe.
Ähnlich ist es, wenn ich Geld auf ein Bankkonto oder Schmuck in einen Banktresor gebe. Die Bank hat den Besitz, ich aber habe das Eigentum.
Bei Bitcoin gibt es hingegen kein Eigentum. Nur Besitz, nur die Verfügungsgewalt über bestimmte Schlüssel („Wallets“).
Bitcoin gibt Nutzern die volle finanzielle Souveränität nach dem Motto „Sei Deine eigene Bank“.
Wer den Schlüssel hat, hat den Besitz und die Verfügungsgewalt über die Bitcoins.
Übrigens auch steuerrechtlich eine sehr interessante Frage: Muß man etwas versteuern, an dem man gar nicht Eigentum erworben hat geschweige denn erwerben konnte.
Sondern was bloß in seinem Besitz ist oder war?