IP: „Das wahre Problem der Schüler-Masken“
Dispens erhält nur, wer der Schulleitung die ärztliche Diagnose dafür offenlegt. Der Datenschutz verbietet das.
Dies erläutert Maya Dougoud, assoziierte Professorin an der Fach-Hochschule Westschweiz, in einem Artikel mit Monika Pfaffinger, Professorin an der „Kalaidos Law School“ für das Portal „Inside Paradeplatz“ um den Journalisten Lukas Hässig.
„Der Plan, wonach auch eine Diagnose übermittelt wird, ist aus Datenschutz-rechtlicher Sicht in akzentuierter Weise problematisch“ wird im Beitrag ausgeführt: „Mit der Pflicht, im ärztlichen Dispens von der Maskenpflicht eines Kindes eine Diagnose weiter zu geben, überlagern sich aus einer datenschutz-rechtlichen Perspektive zwei besonders sensible Bereiche.
Einerseits geht es um den Minderjährigen-Datenschutz. …/…
Andererseits geht es um gesundheitliche und medizinische Daten – gemäß datenschutz-rechtlicher Konzeption eine besonders schutzwürdige Kategorie.
Folglich ist die Forderung, den Maskendispens mit der Offenlegung einer Diagnose zu verbinden, bei minderjährigen Personen als rechtlich höchst problematisch zu beurteilen.“
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