Quotenfrauen: Geschlechterrichtwerte für börsenkotierte Firmen erlassen +++ „Pflicht zur Gleichstellung“

Quotenfrauen: Geschlechterrichtwerte für börsenkotierte Firmen erlassen +++ „Pflicht zur Gleichstellung“

Frauen werden bereits jetzt in allen Lebensbereichen bevorzugt. Nicht nur bei Scheidungen, wo inzwischen allgemein bekannt ist, daß sie Männer sogar in den Ruin treiben in vielen Fällen.

Frauen müssen nicht zum Militär, sie erhalten früher Rente.

Und das bei weniger Arbeit, die dazu noch weniger gefährlich ist: bei mehr als in 95 % der tödlichen Arbeitsunfälle ist ein Mann betroffen. Daß Männer benachteiligt werden kann man auch an der Lebenserwartung ablesen, welche 5 Jahre geringer ist als diejenige der Frauen, die es bequemer haben im Leben.

Uum nur einige von vielen Beispielen zu nennen. Doch nun gibt es eine weitere Förderung. Diese wird per Zwang eingeführt.

Große börsenkotierte Unternehmen sollen künftig mehr Frauen in die Geschäftsleitung und in den Verwaltungsrat wählen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten an seiner Sitzung vom 11. September 2020 auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

  • Künftig sollen mehr Frauen in Kaderpositionen gewählt werden
  • Der Bundesrat setzt die entsprechenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
  • Die übrigen Anpassungen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision werden voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.

Am 16. Juni 2020 verabschiedete das Parlament die Aktienrechtsrevision. Die Vorlage enthält unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe, neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften wie auch die Einführung von Geschlechterrichtwerten

Der Bundesrat setzt deshalb die entsprechenden Änderungen des OR bereits auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Die übrigen Anpassungen im Aktienrecht erfordern Ausführungsbestimmungen und werden voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.

Mehr Frauen im Kader von börsenkotierten Unternehmen

Große börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen in Zukunft mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen. Konkret gilt neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung.

Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Maßnahmen zur Verbesserung darzulegen. Die Berichterstattungspflicht beginnt für den Verwaltungsrat fünf und für die Geschäftsleitung zehn Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen im Januar 2021.

Mit der neuen Regelung soll der verfassungsmäßigen Pflicht zur Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung getragen werden, so der Bundesrat.

 

 

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