Coronakrise zeigt Unterschied zwischen Schweiz und vielen EU-Ländern
Während in Österreich gerade der Fall einer Mutter, die mit ihren Kindern Ball spielte und 500 Euro Buße zahlen soll, Furore macht (SZ berichtete) und z. B. das deutsche Bundesland Bayern sogar komplette Ausgangssperren verhängte oder in Spanien Leute munter von der Polizei gebüßt werden, die sich ohne Grund außerhalb der eigenen 4 Wände bewegen, wäre so etwas in der Schweiz wohl undenkbar bzw. nicht so leicht durchsetzbar.
Zwar halten sich die Einwohner mehrheitlich diszipliniert an die Verhaltensempfehlungen des Bundesrates.
Aber Ausgangssperren oder Ähnliches würde für Proteste sorgen und für Unmut.
Dies einmal ganz abgesehen von der Frage, ob es nützt, daß man die Leute daran hindert, an die Sonne zu gehen.
Oder um es mit den Worten eines norditalienischen Arztes zu sagen: Die Behandlung ist schlimmer als die Krankheit, die Maßnahmen gegen Corona schlimmer als Corona / Covid19 schlimmer als das Virus selbst.
Petition fordert Überdenken der Maßnahmen gegen Corona
In der Schweiz regt sich gegen die rigiden Maßnahmen, die angeblich gegen das Corona-Grippevirus wirken sollen auch Widerstand in der Zivilgesellschaft.
Eine Petition setzt sich für die Bürgerrechte ein und fordert, die Maßnahmen zu überdenken.
Im Wortlaut:
Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in der Schweiz sind weder juristisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich geschweige denn menschlich gerechtfertigt und müssen sofort zurückgefahren und eingestellt werden.
Die Medien sind aufgerufen mit der Verbreitung von Panik, welche zu einer starken Verschlimmerung der Situation führt, per sofort aufzuhören und eine ausgewogene Berichtserstattung durchzuführen. Beispielsweise sollten der hohen Anzahl an Corona-Todesfällen in Italien die entsprechenden statistischen Erklärungen gegenübergestellt werden, wie dies in der grössten medizinischen Fachzeitschrift der Welt, dem „Journal of the American Medical Association“ am 23. März 2020 getan wurde. Die Wissenschaftler erläutern, dass die hohe Mortalität in Italien insbesondere auf die Überalterung der Bevölkerung, die Art und Weise der Datenauswertung sowie das Vorgehen beim Testen zu Stande gekommen sei.(1)
Francais/Italiano: impfentscheid.ch/corona-und-das-rund-herum?v=1ee0bf89c5d1
Begründung
Die Massnahmen treffen die Menschen in der Schweiz und die Wirtschaft so gravierend, dass sie nach Art. 36 der Bundesverfassung nicht gerechtfertigt oder angemessen sind, auch stellen sie nicht die mildeste Massnahme dar. Gemäss einem Artikel der Handelszeitung (2), verursachen die vom Bund getroffenen Massnahmen allein bei Detailhändlern eine Umsatzeinbusse von CHF 39 Millionen pro Tag.
Der Bundesrat hat über das Epidemiengesetz (EpG) und die Auslegung des Art. 36 BV eine überaus grosse Macht erhalten, welche es nicht möglich macht, auf juristischem Wege die eingeleiteten Massnahmen gegen das Coronavirus durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Verwaltungsbeschwerde bereits abgelehnt.
Der Schweizer Bevölkerung steht somit nur noch der Weg offen, sich direkt an das Eidgenössische Parlament zu wenden – in der Hoffnung, dass dieses die vom Bund verordneten Massnahmen kritisch und unabhängig von Lobbyinteressen überprüft und in erster Linie und als wichtigstes Kriterium die menschliche Tragweite dieser Massnahmen in eine Entscheidung mit einbezieht. Bereits jetzt steht fest, dass die Massnahmen des Bundes zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit, der Privatkonkurse und zu einer unnötigen Verschuldung vieler Unternehmungen führen wird, die trotz gutem Wirtschaften plötzlich auf Kredite angewiesen sind, um einen Konkurs abwenden bzw. aufschieben zu können. Die Nationalrätin Jacqueline Badran nannte das Notpaket des Bundes einen „Aufruf zur Massenverschuldung“. Weiter führte Sie aus, dass Sie bereits tausende E-Mails von Kleinunternehmern erhalten habe, die trotz den angekündigten Hilfemassnahmen des Bundes um ihre Existenz bangen.(3)
Das Parlament wird angehalten, die Auslegung des Artikels 36 der Bundesverfassung zu spezifizieren, damit eine Wiederholung von dermassen einschneidenden Massnahmen nicht mehr so einfach und aufgrund von fraglichen Fakten geschehen kann. Denn aufgrund der Verordnung und der damit gefährdeten, natürlichen Durchseuchung der Bevölkerung, welche seit Jahrtausenden stattfindet – ist mit einer neuen Infektionswelle im Herbst 2020 zu rechnen(3a/b). Das Parlament wird gebeten, die statistische Mortalität mit den Vorjahren zu vergleichen und zu prüfen, ob diese tatsächlich eine „Ausserordentliche Lage“ gem. Epidemiengesetz (EpG) rechtfertigt. Gemäss Admin.ch (4) ist die Ausserordentliche Lage für „Worst Case Pandemien“ vorgesehen, wie beispielsweise die Spanische Grippe im Jahr 1918, die 25‘000 Todesopfer forderte und die innere Sicherheit der Schweiz gefährdete.
Als Vergleich dazu starben hierzulande im Frühjahr 2015 ca. 2500 Menschen mehr an grippalen Infekten als üblich (5) und bislang starben laut BAG (Stand 29.März.2020) rund 257 Menschen am Coronavirus.
Ein Kommentar zu „Coronakrise zeigt Unterschied zwischen Schweiz und vielen EU-Ländern“