Kompaß Europa: Zuwanderung bekommt einen Preis – der Ertrag gehört der Bevölkerung

Kompaß Europa: Zuwanderung bekommt einen Preis – der Ertrag gehört der Bevölkerung

Unternehmen sollen für aus dem Ausland rekrutierte Arbeitskräfte fünf Jahre lang eine lohnabhängige Abgabe entrichten. Der Ertrag soll an die Bevölkerung zurückfliessen.

Ein neues Modell zur Steuerung der Zuwanderung: Diesen Plan B zur Personenfreizügigkeit hat Kompass / Europa vorgestellt. Grundlage ist eine neue Studie von Swiss Economics. Mit seinem Modell will Kompass / Europa die Zuwanderung marktwirtschaftlich steuern, den Zugang zu Fachkräften erhalten und die Bevölkerung an den Erträgen beteiligen.

Hohe Zuwanderung, geringer Nutzen pro Kopf

Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit wandern gemäß BFS und SEM jährlich rund 150.000 Menschen in die Schweiz ein, netto 50.000 bis 100.000. Drei Viertel stammen aus EU- und EFTA-Staaten. Der Nutzen dieses Wachstums pro Kopf ist gering. Laut einer Ecoplan-Studie im Auftrag des SECO tragen die Bilateralen I weniger als 0,1 Prozent zum jährlichen Lohnwachstum bei – rund 40 Franken pro Jahr. Die Kosten des Bevölkerungswachstums für Wohnraum, Verkehr und Infrastruktur sind hingegen nirgends beziffert. Dabei bereiten diese Bereiche der Bevölkerung im Alltag große Sorgen. Laut einer VOX-Studie von gfs.bern erleben 77 Prozent der Stimmberechtigten diese Bereiche als zunehmend überlastet.

Studie: Preissysteme schneiden am besten ab

Swiss Economics hat verschiedene Zuwanderungsregime verglichen. Das Ergebnis: Will die Politik die Zuwanderung wirksam steuern, ist ein System mit einer Preiskomponente das geeignetste Instrument. Nur damit lässt sich die Zuwanderungsmenge steuern, ohne den Zugang zu Fachkräften zu verbauen, und gleichzeitig ein sozialer Ausgleich schaffen. Ein reines Preissystem ist zudem einfach umzusetzen, rasch anpassbar und wenig anfällig für Sonderinteressen und Lobbyarbeit. Die Autoren empfehlen außerdem eine schrittweise Einführung: zunächst im Bereich der Personenfreizügigkeit, mit einem moderaten Einstiegstarif und laufender Überwachung.

Arbeitgeberabgabe nach Lohnhöhe und Rückvergütung an die Bevölkerung

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat Kompass / Europa ein eigenes Modell entwickelt. Für neu im Ausland rekrutierte Arbeitskräfte zahlt der Arbeitgeber während fünf Jahren eine progressive Abgabe von 1 bis 15 Prozent des Bruttolohns. Die Erhebung erfolgt über die AHV-Lohnabrechnung. Bei einem Bruttojahreslohn von 75.000 Franken sind das beispielsweise 3.000 Franken pro Jahr. Ausnahmen, etwa für die Pflege, sind im Modell ebenfalls vorgesehen. Bei 60.000 abgabepflichtigen Zuwandernden pro Jahr bringt die Abgabe im Vollausbau rund 1,35 Milliarden Franken jährlich. Dieses Geld soll nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen, sondern direkt an die Bevölkerung. Geht der gesamte Ertrag an die einkommensschwächsten 15 Prozent, sind das rund 990 Franken pro Person und Jahr – 3.960 Franken für eine vierköpfige Familie.

Ein eigenständiges, dauerhaftes Steuerungsmodell

Die Zuwanderungsabgabe ist ein eigenständiges, dauerhaftes Steuerungsinstrument. Sie soll zunächst für EU- und EFTA-Staaten mit einem moderaten Einstiegstarif gelten, laufend überprüft und nach einer Auswertung auf weitere Herkunftsländer ausgeweitet werden. Langfristig sollen Bedarf und Nutzen entscheidend sein, nicht der Paß. Die konkrete Tarifgestaltung und allfällige Ausnahmen sollen Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam erarbeiten. Zudem setzt sich Kompass / Europa dafür ein, die Debatte über die Zuwanderung jetzt offen und ehrlich zu führen. Dazu gehört auch, die Folgekosten des durch die Personenfreizügigkeit bedingten Bevölkerungswachstums transparent aufzuzeigen.

Weiterführendes

2026-Studie-SE-Zuwanderungsregime-fur-die-Schweiz

(pd, rm)

 

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