3 Monate Untersuchungshaft nach tödlichem Brand des Restaurants Beverin in Thusis
Nach dem verheerenden Brand in Thusis im Kanton Graubünden sitzt eine beschuldigte Person weiterhin in Untersuchungshaft. Das zuständige Zwangsmaßnahmengericht hatte Ende August eine Haftanordnung für zunächst 3 Monate getroffen. Die Staatsanwaltschaft Graubünden bestätigte dies auf Anfrage.
Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Brand, der in der Nacht auf den 21. August in einem Gebäude in Thusis ausbrach. 4 Menschen verloren dabei ihr Leben, 6 weitere Personen wurden verletzt. Gegen die beschuldigte Person wird wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Die Haft wurde am 26. August angeordnet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht sie weiterhin. Zu den konkreten Gründen für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sowie zum aktuellen Stand der Ermittlungen wurden keine Angaben gegeben.
Vier Menschen starben
Unter den Todesopfern befinden sich eine 32-jährige Frau aus Portugal sowie drei Männer im Alter von 35, 44 und 57 Jahren aus Rumänien beziehungsweise Bulgarien.
Nach bisherigen Angaben der Kantonspolizei Graubünden brach das Feuer kurz nach Mitternacht im zweiten Obergeschoß des Gebäudes aus. Insgesamt konnten sich 14 Menschen aus dem Haus retten. Einige von ihnen erlitten Verletzungen.
Das Gebäude wurde unterschiedlich genutzt: Im Erdgeschoß war ein Restaurant untergebracht, während sich in den darüberliegenden Etagen mehrere kleine Studios befanden, die offenbar vermietet wurden.
Über die Besitzerschaft des Gebäudes ist bisher wenig bekannt.
Ermittlungen dauern an
Die Untersuchungshaft dient im Schweizer Strafverfahren dazu, eine beschuldigte Person während laufender Ermittlungen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen festzuhalten. Voraussetzung ist unter anderem ein dringender Verdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen. Zusätzlich muß ein gesetzlich anerkannter Haftgrund vorliegen, etwa Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.
Bis zum Abschluß des Strafverfahrens gilt für die beschuldigte Person die Unschuldsvermutung. Über eine allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeit entscheidet letztlich das zuständige Gericht.
(pd, rm)
(Foto: Kapo GR)