Wie unterschiedlich Solothurn und das Wallis mit dem Verdacht der Befangenheit umgehen
In Solothurn beantragt die Staatsanwaltschaft selbst einen außerkantonalen Ermittler; im Wallis wird ein solcher von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, man wehrt sich mit Händen und Füßen.
Dies zeigt fundamentale Unterschiede in der politischen Kultur und Justizpraxis bei der Bewältigung zweier Fälle, die große Aufmerksamkeit medialer Natur mit sich bringen. Im Kanton Solothurn der Fall der Solothurner Spitäler, die wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten kantonal und national in den Negativ-Schlagzeilen sind. Im Wallis der Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana, der sogar international Negativ-Schlagzeilen am laufenden Bande produziert.
Wenn staatliche Institutionen, prominente Politiker oder das öffentliche Interesse ins Zentrum strafrechtlicher Ermittlungen rücken, steht die Glaubwürdigkeit der gesamten Justiz auf dem Prüfstand. Der Umgang mit der Frage, ob kantonale Strafverfolger unbefangen und unabhängig ermitteln können, offenbart in der Schweiz derzeit eine tiefe Kluft.
Während die Staatsanwaltschaft im Kanton Solothurn beim Skandal um die Solothurner Spitäler-AG (SOH) proaktiv die Flucht nach vorn antritt und die Staatsanwaltschaft Solothurn selbst eine außerkantonale Führung beim Regierungsrat beantragt hat, schlägt die Walliser Justizleitung bei der Aufarbeitung der verheerenden Brandkatastrophe von Crans-Montana einen völlig entgegengesetzten Kurs ein, wie man im Solothurner Tagblatt und anderen Medien erfährt. Unter Federführung der umstrittenen Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud wird sich mit Händen und Füßen gegen einen außerordentlichen Staatsanwalt gewehrt, der nicht mit den Prominenzen im Kanton so stark verbandelt ist. Pilloud sorgte für Schlagzeilen, nachdem sie auf einen Anlaß einer Weinzunft gehen wollte, bei dem der Gemeindepräsident von Crans-Montana ebenfalls als Prominenz vertreten war. Die Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud und der Crans-Montana-Gemeindepräsident Nicolas Féraud sind gemeinsam Mitglied in der Weinzunft „Ordre de la Channe“. Die Ermittelnde zusammen mit einer Person gegen die sie eigentlich ermitteln müßte. Journalist Lukas Hässig schrieb dazu: „Warum hat Pilloud derart Mühe, hart und ohne Schonung gegen die Walliser Elite zu ermitteln? Weil sie selbst zu dieser zählt.“
Die Generalstaatsanwältin wollte gegenüber Walliser Zeitung nicht beantworten, ob ihr Mann, prominenter Weinhändler im Unterwallis, die Moretti-Betriebe belieferte. Stephane Ganzer, der als Staatsrat auf Korsika war und in der Association Crans-Montana in der Spitze ist, wollte Fragen von Walliser Zeitung nicht beantworten, ob er Moretti kenne, obwohl er sonst durchaus auskunftsfreudig ist.
Die Solothurner Reißleine: Radikale Transparenz als Schutzschild
Im Kanton Solothurn brennt die Luft, seitdem Prüfberichte schwere finanzielle Verfehlungen und systematische Formfehler bei der staatseigenen Spitäler-AG ans Licht gebracht haben. Als Reaktion auf sechs eingegangene Strafanzeigen wegen Amtsmißbrauchs fackelte die kantonale Staatsanwaltschaft nicht lange. Der Oberstaatsanwalt beantragte umgehend beim Regierungsrat, eine außerordentliche Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt aus einem anderen Kanton einzusetzen.
Die Begründung der Behörde ist ein Lehrstück in moderner Krisenkommunikation: Man wolle jeden Anschein von Befangenheit im Keim ersticken. Da das Spitalunternehmen zu 100 Prozent dem Kanton gehört und die Politik eng mit der Führung verflochten war, erkennt die Solothurner Justiz die systemische Nähe als Gefahr für das Vertrauen der Bürger.
Ein externer Staatsanwalt soll nun völlig autonom über Verfahrenseröffnungen und Beweisaufnahmen entscheiden.
Hier gilt das Prinzip: Maximale Distanz sichert maximale Glaubwürdigkeit.
Das Walliser Bollwerk: Beharren auf eigener Zuständigkeit
Schnitt ins Wallis, wo die juristische Aufarbeitung des Bar-Brandes in Crans-Montana mit über 40 Todesopfern und über 100 Verletzten bis heute die Gemüter im In- und Ausland erhitzt. Hier forderten Opferanwälte und die Öffentlichkeit angesichts der immensen nationalen und internationalen Tragweite sowie zahlreicher eklatanter Ermittlungsfehler nachdrücklich den Einsatz eines außerkantonalen Staatsanwalts.
Doch die Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud und das Büro der Staatsanwaltschaft blockten die Anträge entschieden ab. Sowas sei nicht nötig, sie hätten alles im Griff.
Oder in Amtsdeutsch: Die offizielle Walliser Haltung lautet, daß es „weder objektive noch rechtliche Gründe“ gebe, die Verfahren aus der Hand zu geben.
Das Vertrauen in die eigene Unabhängigkeit sei so groß, daß man die immense Aufgabe stattdessen mit einem intern aufgestockten Ermittlungsgruppe aus mehreren Staatsanwältinnen bewältigen wolle.
Doch selbst, als das Walliser Kantonsgericht im April entsprechende Ausstandsbegehren abwies, weil keine gravierenden Pflichtverletzungen festgestellt wurden, blieb in der Öffentlichkeit ein schaler Beigeschmack zurück.
Die Kritik an einer vermeintlich zu engen Verflechtung von Justiz, Lokalpolitik und Beschuldigten im Bergkanton reißt nicht ab. Und anstatt durch Zustimmen zu einem externen, außerkantonalen Staatsanwalt der Kritik Einhalt zu gebieten übt die Generalstaatsanwältin Kritik an Boulevardmedien, die es sich erlauben, über ihre Frisur zu schreiben.
Systemische Nähe
Die unterschiedlichen Strategien werfen ein Schlaglicht auf das Dilemma bei der Bewältigung von Ereignissen, die so große Tragweite haben, daß sie im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Im Wallis wurde seitens der Staatsanwaltschaft gemauert, man will keine von außerhalb im Kanton haben. In Solothurn beantragt die Staatsanwaltschaft selbst, nicht Opferanwälte, den Einsatz eines außerkantonalen Experten, der unbefangen ist.
Solothurn zeigt, daß der bloße „Anschein“ in einer sensiblen Demokratie schwerer wiegen kann als formale Zuständigkeiten.
Indem die Solothurner Justiz die Kontrolle freiwillig abgibt, schützt sie sich vor dem späteren Vorwurf der Vetternwirtschaft.
Das Wallis hingegen setzt auf Konfrontation und das Vertrauen in die eigene Professionalität – ein riskanter Weg, der die Justiz bei jedem weiteren Verfahrensschritt unter Rechtfertigungszwang stellt.
Ungeachtet der Auffassung, die man hat, ob die Staatsanwaltschaft Wallis sich professionell und korrekt verhält, oder nicht: Entscheidend ist nicht allein, ob ein Staatsanwalt tatsächlich unabhängig ist. Entscheidend ist auch, ob die Institution den Eindruck dieser Unabhängigkeit gegenüber Opfern, Beschuldigten und Öffentlichkeit glaubhaft vermitteln kann.
Genau hier unterscheiden sich die beiden Fälle fundamental: Solothurn behandelt bereits den möglichen Anschein eines Interessenkonflikts als institutionelles Problem. Das Wallis hält dagegen an der eigenen Zuständigkeit fest und verweist auf die fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für einen außerkantonalen Staatsanwalt.
Die Walliser Staatsanwaltschaft kann argumentieren, daß sie sich nicht von medialem Druck leiten lassen darf. Das ist ein legitimes rechtsstaatliches Argument. Die Gegenfrage lautet jedoch, ob institutionelle Unabhängigkeit allein genügt – oder ob bei einem Verfahren dieser Tragweite zusätzlich alles vermieden werden muß, was bei Opfern, Beschuldigten und Öffentlichkeit den Eindruck einer möglichen Nähe entstehen läßt. Abgesehen davon, daß die Fehler der Staatsanwaltschaft Wallis inzwischen in Breite und Länge so stark in den Medien belegt sind, daß man hier nicht mehr allein von (ungerechtfertigtem) medialem Druck sprechen kann.
Remo Maßat