Läßt Lachappelle mißliebige Einträge aus der Vergangenheit löschen?
Es gibt bei Google gemäß EU-Entscheidung das sogenannte „Recht auf Vergessen“. Der amerikanische Großkonzern wendet dieses – obwohl die Schweiz bekanntermaßen nicht zur EU gehört – auch auf die Schweiz an.
Und löscht auf Antrag von PR-Agenturen, Anwälten oder auch Privatpersonen gemäß dem „Recht auf Vergessen“ mißliebige alte Einträge.
Es fragt sich: Was will Lachapelle vergessen?
