Auswärtiges Amt Deutschland zur Sanktionierung von Jaques Baud durch die EU

Auswärtiges Amt Deutschland zur Sanktionierung von Jaques Baud durch die EU

Das deutsche Auswärtige Amt hat seine Erklärungen in der Regierungspressekonferenz vom 14.01.2026 auf seiner Webseite veröffentlicht. 

Zur Causa Jacques Baud hat das AA untige Fragen gestellt bekommen und wiefolgt beantwortet:

Frage

Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?

Ungrad (BMWE)

Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage

Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um Präventivproblemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?

Vorsitzende Wefers

Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.

Kirschner (BMJV)

Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.

Frage

Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

Giese (AA)

Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.

Frage

Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.

Giese (AA)

Das ist auch so.

Zusatz

Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld ‑ ‑ ‑ Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.

Giese (AA)

Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage

Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland ‑ mehrere Bestseller darunter ‑ verlegen?

Giese (AA)

Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.

Quellen, Weiterführendes

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2752042#content_4

https://archive.ph/wip/E2dM0

(rm)
(Foto Jacques Baud: Standbild aus Videogespräch YT)

admin

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