Vernehmlassungs-Eröffnung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID)
In einer Volksabstimmung wurde die E-ID abgelehnt. Nun soll es eine neue Version geben. Diese geht in die Vernehmlassung.
Bei der Vernehmlassungs-Eröffnung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) ist der erste Verordnungsentwurf publiziert worden.
Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz.
Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden.
Die Infrastruktur umfaßt unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. Die E-ID wird online beantragt, wobei das Bundesamt für Polizei für die Ausstellung verantwortlich ist.
Die Identitätsprüfung kann entweder digital oder vor Ort in den kantonalen Erfassungszentren oder – für die Auslandsschweizer – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Technische Standards und Formate werden als Empfehlungen definiert, die teilweise verbindlich erklärt werden können.
Weiterführendes
- Dokumente: Vernehmlassungsvorlage | Erläuternder Bericht | Begleitschreiben | Begleitschreiben-2 | Adressatenliste | Antwortformular
(pd, rm)
(Archivbild: Abstimmung erste E-ID)