Bundesrat legt die Stoßrichtung zur Umsetzung der Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der Agrarpolitik ab 2022 fest

Bundesrat legt die Stoßrichtung zur Umsetzung der Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der Agrarpolitik ab 2022 fest

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 eine Aussprache über die Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) geführt. Er beauftragte das WBF, bis Ende des dritten Quartals 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) zu unterbreiten.

Mit der Motion 22.4253 zur Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der Agrarpolitik 2022+ (AP22+) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vom 10. Oktober 2022 wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB unter Beizug von Fachexperten und Stakeholdern auszuarbeiten.

Mit der Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegattinnen – und gatten sowie das Unternehmertum gestärkt werden.

Der Bundesrat führte am 14. Februar 2024 eine erste Diskussion zur inhaltlichen Stoßrichtung der Gesetzesvorlage. Er beauftragte das WBF beauftragt, dem Bundesrat bis Ende des dritten Quartals 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit Massnahmenvorschlägen zu unterbreiten.

admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert