Anabel Schunke beklagt Verschweigen der Medien und verschweigt selbst
Keine journalistische Glanzleistung:
Sicherlich ist es keine Absicht. Aber wer unkorrekte bzw. verschweigende Berichterstattung von Staats- und Konzernmedien beklagt, sollte darauf achten, nicht selbst unkorrekt zu schreiben und (wohl unbeabsichtigt) zu verschweigen.
Anabel Schunke schreibt in der aktuellen Weltwoche-Digital-Ausgabe zum Fall der angeblichen Messerattacke in Ludwigshafen (D):
„Bei allen drei Opfern handelt es sich nach Angaben der Polizei um Deutsche. Eines von ihnen ist gerade einmal 20 Jahre alt.
Auch der mutmassliche Täter wurde schwer verletzt. Bei ihm handelt es sich um einen 25-jährigen Mann aus Somalier.“
Wer nun in der Schweiz das liest, der denkt sich, es handelte sich wohl um einen Streit zwischen Männern deutscher Nationalität (möglicherweise mit Migrationshintergrund) und einem Mann aus Somalia.
Denn auch der Täter wurde schwer verletzt wie oft bei solchen Streitigkeiten.
Aber: Der Täter wurde eben gerade nicht einer Auseinandersetzung mit den drei Opfern verletzt. Sondern weil die Polizei ihn bei seinem Amoklauf via Schuß stoppte.
Das ist etwas völlig anderes und man fragt sich, wie kann man unter Auslassung dieser Tatsache einfach schreiben: „Auch der mutmaßliche Täter wurde schwer verletzt.“
Und dies in einem Artikel in welchem man inkorrekte Berichterstattungen in Artikeln anderer Medien kritisiert.
Doch mehr noch: Anabel Schunke läßt auch wichtige Informationen aus, die sogar in Konzernmedien wie dem deutschen Magazin „Der Spiegel“ zu lesen sind. Etwa die Information, daß es sich um eine religiös motivierte Tat handelte:

Doch auch damit nicht genug.
Anabel Schunke übernimmt auch das Narrativ der Messerattacke. Offenbar ohne sich zu fragen, wie man mit einem Messer eine Hand abhacken kann. (oder wie sie sogar schreibt, einen ganzen Arm)
Hätte sie ein bißchen im Internet geschaut, wäre ihr aufgefallen, daß es sich um eine Machetenattacke handelte.
Mit welch heißer Nadel ihr Beitrag für die Weltwoche wohl gestrickt wurde, sieht man an Tippfehlern wie daß von einem „Mann aus Somalier“ die Rede ist.
Immerhin wird im Beitrag auf andere ähnlich-gelagerte Fälle hingewiesen und darauf, daß die Täter häufig (oder in aller Regel?) als schuldunfähig eingestuft werden. Wobei es wohl speziell in Deutschland wohl bald schon zum Allgemeinwissen gehört, daß bei bestimmten Täter-Gruppen ein anderes Recht angwandt zu werden scheint.
https://weltwoche.ch/daily/messerattacke-in-ludwigshafen-fordert-zwei-tote-und-ein-schwerverletzter-dass-der-taeter-ein-25-jaehriger-somalier-ist-verschweigt-der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk/
(rm)
(Ausriß Beitragsbild: siehe Verweis im Text)