Nach Schonfrist: Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Rußland
Es war absehbar, daß die Schweizer Regierung dem Druck der Nato-Staaten nicht standhalten wird. Und entgegen ihrer Neutralität Partei im Ukraine-Krieg ergreift.
Nun wurde die Übernahme der EU-Sanktionen beschlossen.
Weil dies jedoch nicht gleich erfolgte, konnten Gelder allenfalls noch abgezogen werden, womit die Neutralität wiederrum teilweise gewahrt wurde.
Eine klassisch schweizerische Kompromiß-Lösung mit „freiem Geleit“ für die russischen Gelder sofern zeitnah reagiert wurde.
Angesichts der fortschreitenden Militärintervention Rußlands in der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar zu übernehmen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrats, und:
Die Vermögen der gelisteten Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt; auch die Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Außenminister Sergey Lavrov werden mit sofortiger Wirkung vollzogen.
Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung; sie liefert Hilfsgüter für die nach Polen geflüchteten Menschen.
Sanktionen schweißen Rußland mehr mit China zusammen
Der Bundesrat hat an seiner außerordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Rußland zu übernehmen, wobei bekannt ist, daß Sanktionen wirkungslos sind. Somit muß Rußland nun den Weg über China gehen. Mit China hat die Schweiz – anders als die EU, die mit Strafzöllen gegen China agiert – ein Freihandelsabkommen.
Die EU und nun auch die Schweiz schaden somit vor allen Dingen sich selbst mit den Rußland-Sanktionen.
China nimmt zudem im Ukraine-Konflikt eine klare Haltung ein und erklärt die Sanktionen als nicht nur illegal sondern auch als wirkungslos.
Schweizer Sanktionen werden in Abstimmung mit EU übernommen
Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die soweit noch nicht abgezogenen Vermögen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen sind per sofort gesperrt; die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.
Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Außenminister Sergey Lavrov verhängt hat. Damit reagiert die Schweiz auf die schwerwiegenden Verstöße gegen das Völkerrecht, heißt es vonseitens des Bundesrats, welcher bei solchen Verstößen, wurden sie von US-Seite begangen keine Einreisesperren gegen Exponenten der USA verhängte.
Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, die nicht mehr unter Kontrolle der ukrainischen Regierung sind, heißt es weiter. Also ob die Donbaß-Regionen vorher unter Kontrolle der von den USA portierten Ukraine-Regierung gewesen wären.
Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen
Wie stark die Schweiz tatsächlich trotz angeblicher Neutralität in den Nato-Verbund eingebunden ist, zeigen weitere Handlungen:
Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren.
Der Bundesrat hat zudem Einreiseverbote gegen mehrere Personen beschlossen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Staatspräsidenten nahestehen. Gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 BV und Art. 185 BV) kann der Bundesrat entsprechende Maßnahmen zur Wahrung der Interessen des Landes bzw. zur äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz erlassen.
Außerdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum ab Montag, 15.00 Uhr für alle Flüge aus Rußland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt, mit Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.
Schweiz bietet weiterhin ihre Guten Dienste an
Bei seinen Entscheidungen hat der Bundesrat auch die Neutralität sowie friedenspolitische Aspekte berücksichtigt. Er bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, durch ihre Guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konflikts beizutragen.
Der beispiellose militärische Angriff Rußlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern, so der Bundesrat weiter, womit er die Lesart der Nato übernimmt, daß die Ukraine souverän sei. Ein Land, das nicht einmal selbst bestimmen kann, wer in die Rolle der Oppositionsparteien-Besetzungen bekommt (SchweizerZeitung.ch berichtete).
Die Verteidigung von Frieden und Sicherheit und die Achtung des Völkerrechts sind Werte, die die Schweiz als demokratisches Land mit ihren europäischen Nachbaren teilt und mitträgt. Wie bisher wird die Schweiz jedes weitere Sanktionspaket der EU einzeln prüfen, so der Bundesrat.
Hilfsgüterlieferungen für die ukrainische Bevölkerung
In diesen Tagen liefert die Schweiz rund 25 Tonnen Hilfsgüter im Wert von 400’000 Franken in die polnische Hauptstadt Warschau, Teil des ersten Schweizer Hilfspakets im Wert von acht Millionen Franken. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellt dringend benötigte medizinische Güter und Arzneimittel aus der Armeeapotheke zur Verfügung.
Die Hilfsgüter sind für die ukrainische Bevölkerung in der Ukraine und in den Anrainerstaaten vorgesehen. Die Hilfslieferung wird durch Mitarbeitende des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe begleitet.
(pd, rm)