Freier Welthandel des international vernetzten Binnenlandes: Schweiz hebt per 1.1.2022 Industriezölle auf
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hebt die Schweiz per Jahreswechsel die Industriezölle auf.
Dies führt zu über einer halben Milliarde Franken Mindereinnahmen.
Nicht nur Zollgebühren entfallen; für Unternehmen entfällt viel Bürokratie und damit verbundene Kosten.
Mit der Änderung des Zolltarifgesetzes sollen die Zölle auf Industrieprodukten per 1. Januar 2022 aufgehoben und die Zolltarifstruktur vereinfacht werden.
Die angestrebte Erleichterung der Einfuhr von Industrieprodukten ermöglicht den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen sowie administrative Entlastungen.
Zudem führt sie zu tieferen Preisen für importierte Konsumgüter.
Der Nationalrat verabschiedete im Herbst die Vorlage mit 106 zu 75 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Mit Nein stimmten SP und Grüne und eine Minderheit der Mitte-Fraktion.
Ausgangslage
Die Preise für Güter und Dienstleistungen sind in der Schweiz im Durchschnitt deutlich höher als in den Nachbarländern. Verschiedene Faktoren tragen zur «Hochpreisinsel Schweiz» bei: Einerseits führt das hohe Lohn- und Kostenniveau in der Schweiz zu höheren Preisen. Anderseits führt eine Reihe von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen dazu, dass Unternehmen den Schweizer Markt abschotten und in der Schweiz höhere Preise als im Ausland verlangen können.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 das Maßnahmenpaket «Importerleichterungen» verabschiedet, um diese Handelshemmnisse zu reduzieren. Die Aufhebung der Industriezölle ist Bestandteil dieses Maßnahmenpakets.
Die Zölle auf Industrieprodukten sind heute mit durchschnittlich 1,8 Prozent gemessen am Produktwert bereits generell tief. Für einige Produkte, beispielsweise Textilien und Bekleidung, sind die Zölle jedoch deutlich höher. Während die Zölle auf Industrieprodukten früher die einheimische Industrie vor ausländischer Konkurrenz schützen sollten, verteuern sie heute die Beschaffung von Vormaterialien aus dem Ausland und belasten die Konsumenten.
Anderswo werden Zölle neu erfunden, die Schweiz hebt Zölle auf
Das gegenwärtig angespannte internationale handelspolitische Umfeld gefährdet die liberale Weltwirtschaftsordnung.
Als offene Volkswirtschaft mit einem vergleichsweise kleinen Binnenmarkt und starken Verflechtungen in die globalen Wertschöpfungsketten ist die Schweiz besonders auf einen störungsfreien Welthandel angewiesen.
Bestmögliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen helfen, den negativen Auswirkungen der protektionistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Dazu zählt auch die unilaterale Aufhebung der Industriezölle: Sie senkt die Preise für Vorleistungen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Inhalt der Vorlage Die Vorlage sieht vor, die Zölle für sämtliche Industrieprodukte im Generaltarif in Anhang 1 des Zolltarifgesetzes per 1. Januar 2022 auf null zu setzen.
Ausnahme Agrarprodukte
Der Begriff der Industrieprodukte erfasst für diese Vorlage alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Neben der Aufhebung der Zölle soll mit der Vorlage auch die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht werden.
541 Millionen Mindereinnahmen
Durch die Aufhebung der Industriezölle sparen Importeure in der Schweiz Zollabgaben und Steuern. 2018 entrichteten sie Zölle auf Industrieprodukten in der Höhe von 541 Millionen Franken und bedingt durch die Zollabgaben Mehrwert- und Automobilsteuern in der Höhe von 21,5 Millionen Franken. Hinzu kommen administrative Erleichterungen für die Unternehmen (2016: 100 Mio. Fr.), welche rund
20 Prozent des gesamten gemessenen administrativen Verzollungsaufwands ausmachen. Schliesslich erleichtert die Vereinfachung der Zolltarifstruktur die Verzollung und verringert somit den administrativen Aufwand der Unternehmen weiter. Diese Entlastungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und haben positive volkswirtschaftliche Auswirkungen zur Folge.
Importierende Unternehmen können aufgrund der Aufhebung der Industriezölle Vormaterialien kostengünstiger beschaffen und somit ihre Produktionskosten senken. Die Massnahme stärkt somit auch die Schweizer Exportwirtschaft. Die Handelsbeziehungen werden insgesamt effizienter und der Wettbewerb wird gestärkt. In Branchen mit funktionierendem Wettbewerb werden die Preisvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben.
Mit der umfassenden Aufhebung der Industriezölle werden auch historisch bedingte Unregelmässigkeiten im Zolltarif, insbesondere die oft kritisierten ungleichen Zollansätze für Frauen- und Männerkleider, beseitigt.
Diesen Vorteilen stehen Ausfälle für die Bundeseinnahmen in der Höhe der wegfallenden Zollabgaben und Steuern gegenüber. Allerdings dürfen Bund und Kantone aufgrund der erhöhten Wirtschaftsaktivität auch mit erhöhten Steuereinnahmen rechnen, die einen Teil des Einnahmeausfalls der Bundeskasse wieder kompensieren können.
Durch die unilaterale Aufhebung der Industriezölle verliert die Schweiz an Verhandlungsmasse bei der Verhandlung neuer Freihandelsabkommen. Allerdings haben die Industriezölle in den Verhandlungen bereits stark an Gewicht eingebüsst und viele der prospektiven Verhandlungspartner profitieren im Rahmen der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer bereits heute von weitgehend zollfreiem Marktzugang für Industrieprodukte. Da die positiven volkswirtschaftlichen Effekte der Massnahme eindeutig überwiegen, ist der geringe Verlust an Verhandlungsmasse verkraftbar.
Angesichts dieser Vorteile für die Unternehmen und dieKonsumenten wurde die Aufhebung der Industriezölle in der Vernehmlassung denn auch von einer Mehrheit der Teilnehmer unterstützt.