Schweiz führt E-Vignette als Alternative ein
Die Schweizer Autobahnen und Autostraßen haben u. a. für den Nord-Süd-Verkehr über die Alpen eine besondere Beanspruchung zu ertragen.
Seit 1985 muß für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostraßen (der Nationalstraßen 1. und 2. Klasse) bezahlt werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 beschlossen, daß die bisherige Klebevignette nicht vollständig ersetzt, sondern auf freiwilliger Basis durch eine elektronische Alternative ergänzt werden soll.
Die Akzeptanz für eine rein elektronische Erhebung ist nicht gegeben, so die Erkenntnis des Bundesrates nach der Vernehmlassung vom letzten Jahr. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Mitte 2019 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Die 1985 eingeführte Klebevignette soll nicht vollständig von der Bildfläche verschwinden, sondern durch eine elektronische Erhebungsform (E-Vignette) ergänzt werden.
In der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite der Aufbau eines umfassenden kamerabasierten Kontrollsystems zur Nummernschilderkennung für den Vollzug einer einfachen pauschalen Jahresabgabe als unverhältnismässig taxiert. Ferner äusserten sich die Gegner skeptisch bezüglich des Datenschutzes.
Daher strebt der Bundesrat die freie Auswahl zwischen der bisherigen Klebevignette und einer elektronischen Vignette an.
Das System der Klebevignette soll nicht komplett ersetzt, sondern es soll den Fahrzeughaltern überlassen werden, ob sie für die Benützung der abgabepflichtigen Nationalstrassen weiterhin eine Klebevignette am Fahrzeug anbringen, oder lieber eine elektronische Vignette lösen wollen.
Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, muß das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine Internetapplikation im System registrieren. Kontrollen erfolgen den neuen Verhältnissen angepaßt wie bisher durch die Polizei und die Eidgenössische Zollverwaltung.
Die Klebevignette soll nach Möglichkeit optimiert werden.