Bundesrat erhöht die Kapitalanforderungen für inlandorientierte systemrelevante Banken


Die UBS mußte mit Steuergeldern gerettet werden, die Boni-Exzesse gingen danach 1 zu 1 weiter, sogar noch exzessiver.
Die Credit Suisse holte sich Geld aus Qatar und hat jetzt ein Problem.
Und die Raiffeisenbank Schweiz schafft sich ein Problem nach dem anderen.
Von Pierin Vincenz über Pascal Gisel und Pascal Gantenbein sowie die Liebschaft und Vorgesetzte von Gisel, Laurence de la Serna, den äußerst umstrittenen Guy Lachapelle usw. usf.
Kurzum: Nicht immer läuft bei sogenannt systemrelevanten Großbanken alles so reibungslos wie es sollte.
Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 21. November 2018 eine Änderung der Eigenmittelverordnung verabschiedet.
Demnach werden ab dem 1. Januar 2019 auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung halten müssen.
Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Großbanken wird der Bundesrat im nächsten Jahr entscheiden.
„Gone-concern“-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, daß eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Mithilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann.
Risiko systemrelevanten Banken
Nachdem Gone-concern-Kapitalanforderungen für UBS und Credit Suisse bereits 2016 eingeführt wurden, werden diese nun auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank) gelten.
In der Höhe spiegeln die neuen Anforderungen die schon heute geltenden Going-concern-Kapitalanforderungen, welche die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei größeren Verlusten sicherstellen.
Die Spiegelung erfolgt aber anders als bei den Großbanken nur zu 40 Prozent, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten sind.
Neue Eigenmittelanforderungen
Die Überarbeitung der Eigenmittelverordnung bietet Gelegenheit, die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu zu regeln. Der bisherige Abzug von den Eigenmitteln wird durch eine Risikogewichtung ersetzt.
Außerdem werden Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, neu der konsolidierten Aufsicht der FINMA unterstellt.
Entscheidung 2019
Im ersten Halbjahr 2019 wird der Bundesrat entscheiden, welche Institute innerhalb einer Finanzgruppe die Anforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen und wie insbesondere die „Gone-concern“-Kapitalanforderungen an die Schweizer Einheiten der Großbanken ausgestaltet werden sollen.
(Beitragsbild: Ausriß aus Geschäftsbericht der Raiffeisen-Gruppe zu Vincenz-Zeiten)