Die Schweizer Internetzeitung

Arbeitsbesuch von Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf in Zypern

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf stattete heute der Republik Zypern einen Arbeitsbesuch ab. Im Mittelpunkt standen Gespräche mit wichtigen Entscheidungsträgern der zypriotischen Europapolitik. Zypern übernimmt am 1. Juli 2012 die EU-Ratspräsidentschaft.

In Nikosia traf Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf mit Staatspräsident Demetris Christofias, mit Finanzminister Vassos Shiary und Außenministerin Erato Kozakou-Marcoullis zusammen. Sie ließ sich über die Prioritäten der zypriotischen Ratspräsidentschaft orientieren und erläuterte ihrerseits gegenüber ihren Gesprächspartnern die schweizerische Europapolitik.

Eveline Widmer-Schlumpf in Zypern

Eveline Widmer-Schlumpf in Zypern

Letzteres erfolgte auch im Hinblick auf die neuen EU-Ratsschlußfolgerungen zu den Beziehungen der EU mit der Schweiz, die unter der zypriotischen Präsidentschaft im Dezember 2012 verabschiedet werden sollen.

Erörtert wurden zudem verschiedene EU-relevante Finanz- und Steuerdossiers. Präsident Christofias informierte Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf zudem über den Stand der Zypernfrage.

Ein weiteres Thema war die Staatsschuldenkrise im Euroraum. Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf legte gegenüber ihren Gastgebern dar, daß sich die Schweiz über ihre Beiträge an die IWF-Kreditprogramme für eine Lösung der Krise engagiert. Weiter wurde die schweizerische internationale Steuerpolitik thematisiert. Die zypriotische Seite erneuerte in diesem Zusammenhang den Wunsch nach Abschluß eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Hergiswil NW: Warnung der Kapo Nidwalden +++ Fahrzeugaufbrüche

(Polizeimeldungen.ch) Durch unbekannte Täterschaft wurden in Hergiswil mehrere Personenwagen aufgebrochen.
Von Dienstagnachmittag bis Mittwochmorgen wurden in Hergiswil an der Sonnenbergstraße mehrere parkierte Personenwagen durch unbekannte Täterschaft aufgebrochen.

Die Täterschaft entwendete Bargeld und Wertsachen. Bereits eine Woche früher wurden aus parkierten, jedoch nicht abgeschlossenen Fahrzeugen, Wertgegenstände entwendet.
Der Deliktsbetrag beträgt mehrere tausend Franken.

Diebe haben es auch auf Ihre Wertsachen im Auto abgesehen. Sie stehlen Autoradios, Navigationsgeräte, Mobiltelefone, Laptops und andere wertvolle Gegenstände. Sind Wertge- genstände sichtbar, schlagen sie die Scheiben ein und greifen zu. Schliessen Sie Ihr Auto daher immer ab und verstauen Sie Wertgegenstände so, dass man sie nicht sieht.

In diesem Zusammenhang rät die Kapo Nidwalden:

• Nehmen Sie (wenn möglich) immer alle Wertgegenstände mit.
• Der Kofferraum dient nicht zur sicheren Aufbwahrung von Wertgegenständen.
• Schließen Sie die Fenster und das Schiebedach.
• Verdächtige Wahrnehmungen sind unverzüglich der Kapo Nidwalden, Tel. 041 618 44 66, zu melden.

EU genehmigt Kontrollerwerb über ED&F MAN durch Südzucker

Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN (sprich “Ih-Dih änd Eff Mähn”), das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.

Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, daß ED&F MAN seine Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Zuckermonopol? Südzucker darf ED&F Man übernehmen

Zuckermonopol? Südzucker darf ED&F Man übernehmen

„Zucker ist ein wichtiger Bestandteil unserer Ernährung und eine wesentlicher Rohstoff der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Angesichts der hohen Zuckerpreise und der Zuckerknappheit in der gesamten EU ist es umso wichtiger, den Wettbewerb auf den bereits konzentrierten europäischen Zuckermärkten zu wahren.

Die Veräußerung der Raffinerie Brindisi sorgt für einen konkurrenzfähigen Wettbewerber auf dem italienischen Markt für das zusammengeschlossene Unternehmen, “ so der für Wettbewerb zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.

Die eingehende Prüfung der Kommission war auf die Belieferung der Lebensmittel- und Getränkeindustrie in Italien mit raffiniertem Zucker ausgerichtet, wo die geplante Übernahme dazu geführt hätte, daß der derzeitige Marktführer Südzucker die Kontrolle über die Beteiligung von ED&F MAN an der Raffinerie Brindisi erworben hätte. Die geplante Übernahme hätte den derzeitigen sowie den potenziellen Wettbewerb zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeschaltet und ein marktbeherrschender Wettbewerber mit Marktanteilen von mehr als 50 % wäre entstanden.

Um diese Wettbewerbsbedenken auszuräumen, boten die Parteien an, die Beteiligung an der Raffinerie Brindisi vollständig zu veräußern. Aufgrund der derzeitigen Knappheit und hohen Preise von Präferenzrohzucker, d. h. Rohrrohzucker, der keinen Importzöllen oder ‑quoten unterliegt, haben sich die Parteien auch verpflichtet, die langfristigen Verträge auf den Käufer zu übertragen, durch die Brindisi ausreichend Rohrrohzucker zu wettbewerbsfähigen Preisen erhält.

Diese Verpflichtungszusagen gewährleisten, da die Raffinerie Brindisi ein konkurrenzfähiger, von dem zusammengeschlossenen Unternehmen unabhängiger Wettbewerber auf dem italienischen Markt bleibt.

Die Kommission kam auch zu dem Schluss, daß das Vorhaben weder Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken für die Versorgung mit Rohrrohzucker und Melassen in der EU, noch für die Versorgung mit raffiniertem Zucker in Griechenland oder den Großhandelsverkauf von raffiniertem Zucker an Einzelhändler in Italien gibt.

Die Kommission konnte daher den Zusammenschluss auf der Grundlage der geplanten Verpflichtungszusagen freigeben.

Hintergrund zur Fusion von Südzucker mit ED&F Man

Raffinierter Zucker wird sowohl aus in Europa angebauten Zuckerrüben als auch aus in tropischen Gegenden außerhalb Europas angebautem Zuckerrohr hergestellt. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU unterliegen die europäischen Zuckermärkte Produktionsquoten und Einfuhrbeschränkungen. Auf Produktionsebene ist das Maß an Konzentration und Eintrittsschranken in mehreren Mitgliedstaaten hoch. Die Zuckermärkte in der EU erleben derzeit eine Phase hoher Zuckerpreise und ‑knappheit.

Der Rechnungshof hob in seinem Sonderbericht über die Ergebnisse der Zuckerreform1 hervor: „Kommission und Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, daß das Wettbewerbsrecht in diesem Sektor ordnungsgemäß umgesetzt wird, damit das Vertragsziel einer Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen erfüllt wird“.

Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, daß der italienische Markt für die Zuckerversorgung für industrielle Abnehmer weiterhin national abzugrenzen ist. Die beträchtlichen Importe nach Italien sind kein Zeichen für funktionierende grenzübergreifende Preisarbitrage, sondern eine Folge der durch Verordnung eingeführten begrenzten italienischen Produktionsquote.

Die neu gebaute Brindisi-Raffinerie nahm im Dezember 2011 ihren Betrieb auf und soll große Mengen an raffiniertem Zucker insbesondere für den italienischen Markt produzieren. Sie befindet sich strategisch günstig in Süditalien, einer Region, in der kaum Zuckerrüben angebaut werden. Es ist eine der modernsten und die zweitgrößte Rohrrohzuckerraffinerie in Europa.

Das geplante Rechtsgeschäft wurde am 19. September 2011 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 9. November 2011 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein. Die beteiligten Unternehmen wurden in einer am 14. Februar 2012 angenommenen Mitteilung der Beschwerdepunkte davon in Kenntnis gesetzt, daß der angemeldete Zusammenschluß ernsthafte Bedenken aufwarf und ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen möglicherweise untersagt werden würde.

Unternehmen und Produkte

Südzucker ist ein deutscher Lebensmittelhersteller, der in den Bereichen Zuckerherstellung und ‑vermarktung, Lebensmittelzusatzstoffe, Tiefkühlkost, portionierte Lebensmittel, Bioethanolproduktion sowie Fruchtsäfte, -konzentrate und ‑zubereitungen tätig ist. Südzucker produziert Zucker in 29 Rübenzuckerfabriken und drei Raffinerien in Deutschland sowie in Belgien, Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Moldau, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn.

ED&F MAN ist in erster Linie ein im Warenhandel tätiges Unternehmen and hält zudem Beteiligungen an Produktionsstätten. Zu seiner Produktpalette zählen Zucker, flüssige Nebenerzeugnisse aus der Zuckerproduktion wie Melassen, Kaffee, tropische Öle und Biokraftstoffe. ED&F MAN erbringt auch logistische und Finanzdienstleistungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluß genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Bund will Flugplatz Raron erhalten

Der Bundesrat bestätigt den Erhalt des Flugfeldes Raron als ziviles Flugfeld, so wie dies im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt des Bundes (SIL) bereits festgelegt ist. Diese Haltung wird vom Kanton Wallis unterstützt. Die Gemeinde Raron hatte eine Aufhebung des Flugplatzes verlangt.

Der ehemalige Militärflugplatz von Raron wird seit 1977 zivil genutzt. Nun soll er definitiv in einen ziviles Flugfeld umgewandelt werden. Gleichzeit soll der Flugbetrieb vom westlichen Teil der Piste auf den östlichen Teil verlegt werden. Eine Ausweitung des Flugbetriebs ist nicht vorgesehen.

Flugplatz Raron soll erhalten bleiben...

Flugplatz Raron soll erhalten bleiben...

Die Gemeinde Raron beantragte beim Bund, den Flugplatz ganz aufzuheben, damit sie auf dem Gebiet andere Pläne verwirklichen kann. Der Kanton Wallis sprach sich Mitte November 2011 allerdings für den Erhalt des Flugplatzes aus. Der Kanton bestätigte damit die Auffassung des Bundes, daß sich an den Voraussetzungen für den Flugbetrieb in Raron nichts geändert habe und es folglich auch keinen Grund gebe, auf dieses Flugfeld zu verzichten.

Außer dem Fremdenverkehr im Goms und der fliegerischen Aus- und Weiterbildung dient das Flugfeld auch als Ausweichflugplatz für Kleinflugzeuge, die nicht in Sion landen können.

Der definitive zivile Weiterbetrieb des Flugfeldes Raron bedingt allerdings noch ein Umnutzungsverfahren. Dieses soll nun, nachdem der Bundesrat den Entscheid am Flugfeld Raron festzuhalten bestätigt hat, unter Federführung des BAZL und nach Absprache mit den zuständigen Stellen des Kantons und der Standortgemeinde, eingeleitet werden.

Bundesrat will Praxis der Lärmentschädigung neu ausrichten

Besitzer, deren Liegenschaften wegen Lärm von Straßen, Bahnen oder Flugplätzen Wert verloren haben, können in gewissen Fällen gerichtlich eine Entschädigung erwirken.

Künftig sollen die Betroffenen rechtlich besser gestellt werden und automatisch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben.

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2012 einer entsprechenden Neuausrichtung der Lärmentschädigung im Grundsatz zugestimmt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wird bis Ende 2013 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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Der Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen verursacht häufig übermäßigen Lärm. Das Umweltschutzgesetz (USG) verlangt zwar, diese Immissionen unter die Grenzwerte zu senken. Es sieht aber auch die Möglichkeit vor, dem Lärmverursacher Erleichterungen zu gewähren, wenn Maßnahmen zur Lärmreduktion unverhältnismäßig oder aus anderen Gründen nicht möglich sind.

Bleibt der Lärm wegen dieser Ausnahmen über den Grenzwerten, verursacht dies bei den Eigentümern und Bewohnern der betroffenen Liegenschaften Kosten, z.B. Mietzinsausfälle, Wertverluste der Liegenschaften oder Gesundheitskosten.

Die von übermässigem Lärm Betroffenen haben die Möglichkeit, den Lärmverursacher im Einzelfall auf Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaften zu verklagen.

Die Voraussetzungen für diese Entschädigungen wurden vom Bundesgericht entwickelt: So müssen die Lärmimmissionen über den Immissionsgrenzwerten liegen, der Schaden muß schwer wiegen und der Lärm darf beim Erwerb der Liegenschaft nicht vorhersehbar gewesen sein. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, zeigt sich oft erst in Gerichtsverfahren.

Neuausrichtung der Lärmentschädigung

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2012 in einer Aussprache einer Neuausrichtung der Lärmentschädigung zugestimmt. Anstelle der bisherigen richterlichen Entschädigungspraxis soll eine neue Regelung im Umweltschutzgesetz eingeführt werden. Diese wird so festgelegt, daß die Gewährung von Erleichterungen bei öffentlichen oder konzessionierten Infrastrukturen stets einen geldwerten Ausgleichsanspruch der Betroffenen nach sich zieht. Im Gegenzug werden die enteignungsrechtlichen Ansprüche aus der Enteignung der nachbarrechtlichen Abwehrrechte ausgeschlossen.

Die neue Regelung sieht vor, daß die betroffenen Liegenschaftsbesitzer einen periodischen Ausgleich für den Minderwert ihrer Liegenschaft erhalten. Mit der periodischen Auszahlung kann veränderten Verhältnissen, z.B. Zu- oder Abnahme der Lärmbelastung, Rechnung getragen werden. Wer also seine Lärmemissionen reduziert, wird auch weniger bezahlen.

Der Vorschlag des Bundesrates zur Neuausrichtung der Lärmentschädigung ist die Antwort auf den Willen des Parlaments, die aktuelle Entschädigungspraxis zu verbessern (Parlamentarische Initiative Hegetschweiler 02.418 und Motion der UREK-S 08.3240).

Die neue Regelung wird für Anlagebetreiber und Lärmbetroffene die Rechtssicherheit erhöhen und einen dynamischen Anreiz zur Lärmreduktion schaffen. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, bis Ende 2013 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.

Erbebenübeung Seismo 12

Unter der Leitung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS hat vom 8. bis 10. Mai 2012 die internationale Erdbebenübung SEISMO 12 stattgefunden. Dabei sind die Führungsorgane im Bevölkerungsschutz einer harten Belastungsprobe unterzogen worden.

Die beübten Organisationen haben die Übung erfolgreich bestanden. Eine detaillierte Auswertung wird zeigen, welche Verbesserungen insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stäben erforderlich sind.

Erdbebenübung Seismo 12

Erdbebenübung Seismo 12 durchgeführt (Archivfoto)

Im Rahmen der großangelegten, mehrtägigen Stabsrahmenübung SEISMO 12 wurden die Führungs- und Krisenorganisationen von zahlreichen Partnern im Bevölkerungsschutz beübt.

Beteiligt waren insbesondere der neue Bundesstab ABCN, mehrere Stäbe der Schweizer Armee, die Führungsstäbe der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sowie Stäbe der benachbarten deutschen Verwaltungseinheiten.

Das Szenario basierte auf dem historischen Erdbeben von Basel von 1356. Ein derartiges Erdbeben in der Stärke von 6,5 bis 7 auf der Richterskala würde heute in einem grösseren Gebiet zu schweren Schäden führen. So wäre mit mehreren Tausend Todesopfern, mit Zehntausenden von Verletzten und mit weit mehr als 1 Mio. kurzfristig Obdachlosen zu rechnen.

Noch am Donnerstagabend tauschten Vertreter der beteiligten Organisationen und der Übungsleitung in einer zentralen Schlußbesprechung in Liestal (BL) erste Erfahrungen und Eindrücke aus und zogen eine vorläufige Bilanz der Übung. Der Übungsleiter Hans Guggisberg zeigte sich beeindruckt vom großem Einsatz bei allen übenden Stäben. Er betonte den großen Umfang der geleisteten Arbeit und die Tiefe, mit der die gestellten Probleme bearbeitet worden sind.

Er konnte denn auch feststellen, daß die gesteckten Ziele aus Sicht der Übungsleitung erreicht werden konnten. Er verwies aber auch auf die nun folgende Phase der Auswertung, in der die vertieften Erkenntnisse aus der Übung auf allen Stufen genutzt werden müssen, um weitere Verbesserungen im Bevölkerungsschutz zu realisieren.

Die Übungsteilnehmer hielten fest, daß SEISMO 12 an alle beteiligten Organisationen sehr große Anforderungen gestellt hat. Dabei konnten sie feststellen, daß die Führungsorgane grundsätzlich über die erforderlichen Kompetenzen und Strukturen verfügen, um auch ein derart schweres Katastrophenereignis zu bewältigen. Da die Übung über mehrere Tage rund um die Uhr lief, mußten die übenden Organisationen ihre Durchhaltefähigkeit unter Beweis stellen; diese Herausforderung wurde insgesamt sehr gut bewältigt.

Ein zentrales Ziel der Übung war die Überprüfung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Führungsstäben von Bund und Kantonen sowie im internationalen Umfeld. Die detaillierte Auswertung wird zeigen, inwiefern in diesem Bereich Verbesserungen möglich sind und umgesetzt werden können.

Der Sicherheitsdirektor des Kantons Basel-Landschaft, Regierungsrat Isaac Reber, hielt in seinem Schlußwort dazu fest: „Katastrophen und Notlagen machen bekanntlich nicht Halt vor politischen Grenzen, daher ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten sehr wichtig. Genau das wurde mit SEISMO 12 intensiv geübt. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir aus dieser Übung viele wertvolle Erkenntnisse mitnehmen können.”

Quelle / Französische und Italienische Version: Polizeimeldungen.ch

Bundesrat beschließt Übernahme von EU-Recht: Grünes Licht für neue Fluglizenzen und für Nacktskänner

Schleichender EU-Beitritt: Der Bundesrat übernimmt Monat für Monat EU-Recht.
Der Bundesrat hat auch gestern eine (weitere) Übernahme mehrerer europäischer Regelungen beschlossen. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Lizenzen für Flugpersonal sowie den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Nacktskänners in Sicherheitseinrichtungen. Die neuen Maßnahmen treten für die Schweiz Mitte Mai 2012 in Kraft.

Der Bundesrat übernimmt EU-Recht: Zum Beispiel auch bei Nacktskännern (Denglisch: Nackt-"scannern")

Der Bundesrat übernimmt EU-Recht: Zum Beispiel auch bei Nacktskännern (Denglisch: Nackt-"scannern")

Die Einführung der neuen europäischen Regelung für das Flugpersonal betrifft nicht nur das Lizenzwesen, sondern auch die flugärztlichen Untersuchungen, denen sich Piloten unterziehen müssen.

So wird unter anderem eine neue Lizenz für das Führen von Leichtflugzeugen eingeführt. Piloten, die bereits im Besitz europäischer Lizenzen sind, erhalten neue, ebenfalls europaweit gültige Lizenzen.

Die neue Regelung tangiert auch die Organisationen, für die Ausbildung von Piloten, sowie die Flugärzte und Äromedical-Zentren (AMC), welche die Flugtauglichkeit der Luftfahrzeugführer beurteilen. Sie benötigen unter anderem eine erneute Zertifizierung. Mit der Übernahme dieser Regelung wird die schweizerische Gesetzgebung an das EU-Recht angepaßt.

Darüberhinaus hat der Bundesrat die europäische Regelung übernommen, die den rechtlichen Rahmen für einen allfälligen Einsatz von Körperskännern im Sicherheitsdispositiv der Flughäfen absteckt. Körperskänner können Leibesvisitationen ersetzen.

Die neuen Bestimmungen schaffen die Grundlagen dafür, dass beim Einsatz von Nacktskännern die Gesundheit nicht beeinträchtigt und der Datenschutz gewährleistet ist. Derzeit sind in der Schweiz keine Körperscanner in Betrieb. Ihre Einführung ist nicht verpflichtend, sondern liegt im Ermessen der Flughäfen.

Schweiz überträgt “gewisse Aufgaben” an Eurocontrol

Schließlich anerkennt die Schweiz, daß im Hinblick auf die Realisierung des einheitlichen Luftraums über Europa gewisse Aufgaben des gesamten Flugverkehrsverwaltung an Eurocontrol übertragen werden können. Was diese “gewisse Aufgaben” denn sind, wird in der offiziellen Mitteilung des Bundesrates nicht kommuniziert. Es fragt sich, warum.

Diese Organisation, der die Schweiz seit 1992 angehört, ist für die Harmonisierung und Vereinheitlichung der europäischen Flugsicherungssysteme zuständig.

Die neuen Bestimmungen treten für die Schweiz am 15. Mai 2012 in Kraft. Die Übernahme der EU-Regelungen erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der Europäischen Union.

Anm. d. Red:

In der Originalmitteilung ist scheingeschlechtergerecht von die “Luftfahrzeugführerinnen und -führer”, die “Pilotinnen und Piloten”, den “Flugärztinnen und Flugärzten” die Rede gewesen. Somit war der Text wegen des FeministInnen-Deutsches kaum noch lesbar. Dieses K(r)ampf-Emanzendeutsch bzw. EmanzInnen-Deutsch wurde daher eliminiert.

Potential für die Weiterentwicklung von SBB, Swisscom und Schweizerischer Post durch Beamte des Bundes?

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates erkennt Potential zur Weiterentwicklung der strategischen Steuerung des Bundes der drei Unternehmen Swißcom, Schweizerische Post und den SBB. Sie regt den Bundesrat unter anderem dazu an, die Kohärenz und Klarheit der strategischen Ziele zu verbessern und eine unabhängige Kontrolle der Erreichung der Ziele zu gewährleisten.

In ihrem heute veröffentlichten Bericht kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zum Schluss, dass sich die aktuelle Praxis des Bundes zur strategischen Steuerung der Post der SBB und der Swisscom in der Praxis zwar grundsätzlich bewährt. Sie sieht jedoch auch einige Optimierungsmöglichkeiten.

Können Bundesbeamte bei der Schweizerischen Post Positives bewirken? (Foto: Schlagwort AG)

Können Bundesbeamte bei der Schweizerischen Post Positives bewirken? (Foto: Schlagwort AG)

Die Kommission empfiehlt vor allem eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten des Bundesrates und der drei Unternehmen, beziehungsweise deren Verwaltungsräte. Insbesondere in außergewöhnlichen Situationen und Krisen, welche ein großes politisches Interesse hervorrufen, hat der Bund wiederholt direkt in Entscheide eingegriffen, welche gemäß dem geltenden Recht und den Unternehmensführungsgrundsätzen (Geschäftsprüfungskommission Denglisch mit Deppenleerzeichen: “Corporate Governance Grundsätzen”) des Bundesrates in der Verantwortung der Unternehmen liegen.

Die GPK-N erachtet es ebenfalls als besonders wichtig, daß die Kohärenz und Klarheit der strategischen Ziele verbessert wird. Dadurch kann ihres Erachtens das Potential zur Steuerung durch strategische Ziele erhöht und die Transparenz des staatlichen Handelns verstärkt werden.

Dazu wäre vor allem eine klarere Gewichtung und Priorisierung der strategischen Ziele durch den Bundesrat nötig. Die strategischen Ziele sollen kohärenter und stufengerecht formuliert werden und der Umgang mit allfälligen Zielkonflikten soll geklärt werden. Ausserdem regt die Kommission den Bundesrat dazu an, aufgrund der bisherigen Erfahrungen klarere Kriterien für die Formulierung von strategischen Zielen zu entwickeln.

Ein weiteres zentrales Anliegen der GPK-N ist es, eine unabhängige Kontrolle der Zielerreichung von SBB, Post und Swisscom zu ermöglichen. Der Bundesrat kann sich heute für die Kontrolle der Zielerreichung einzig auf die Daten der Unternehmen stützen, da die Verwaltung keine eigenen Erhebungen durchführt. Um die Zielerreichung der drei Unternehmen messen zu können, müsste der Bundesrat den Zugriff auf die nötigen Daten sicherstellen.

Die GPK-N richtet in ihrem Bericht fünf Empfehlungen an den Bundesrat und bittet diesen darum, bis Ende 2012 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen und ihr aufzuzeigen, auf welche Art und bis wann er ihre Empfehlungen umzusetzen gedenkt.

Der Bericht der Kommission stützt sich auf den ebenfalls veröffentlichten Expertenbericht zuhanden der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle vom 30. August 2011 zur Praxis des Bundes bei der Steuerung von Post, SBB und Swißcom. In diesem wurde die tatsächliche Praxis der Eignersteuerung des Bundesrates und der Verwaltung von Post, SBB und Swißcom analysiert und untersucht, inwieweit die Ziele der Verselbständigung erreicht wurden, nämlich die Effizienz-, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieser drei Unternehmen zu steigern.

Neue Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Die Schweiz will sich besser auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen vorbereiten – dies ist das Ziel der neuen Strategie zum Bevölkerungsschutz und Zivilschutz. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht verabschiedet, der die Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015 festlegt, dies nachdem vorgängig dazu eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Besserer Schutz vor Katastrophen: Der Bevölkerungsschutz soll neu organisiert werden

Besserer Schutz vor Katastrophen: Der Bevölkerungsschutz soll neu organisiert werden

Der Bundesrat hat den Bericht verabschiedet, der die Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (ein Element des Bevölkerungsschutzes, neben Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und technischen Betrieben) für die Zeit nach 2015 festlegt, dies nachdem vorgängig dazu eine Vernehmlassung durchgeführt wurde.

Diese hat gezeigt, daß der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz als Instrumente zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen im Grundsatz nicht umstritten sind.

Der vorliegende Bericht hat großmehrheitlich Zustimmung gefunden und wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern als grundsätzlich richtig und als gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz und des Zivilschutzes erachtet.

Weitgehende Zustimmung findet der Bericht insbesondere bei den Kantonen. Dies zeigt, daß es der paritätisch besetzten Projektgruppe gelungen ist, mit dem Bericht eine tragfähige Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz und der Partnerorganisation Zivilschutz zu schaffen – eines der übergeordneten Ziele des Projekts.

Die im Bericht skizzierten Maßnahmen für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes müssen nun im Detail ausgearbeitet und konkretisiert werden. Das wird wiederum, wie bereits die Erarbeitung der Strategie, in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erfolgen.

Dazu wird je eine breit abgestützte Arbeitsgruppe für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz eingesetzt, welche Umsetzungskonzepte erarbeiten sollen. Zudem wird eine ebenfalls breit abgestützte Studiengruppe eingesetzt, die das Dienstpflichtmodell überprüfen und Vorschläge für ein möglichst gerechtes und an den realen Bedürfnissen ausgerichtetes System ausarbeiten soll.

Übersicht über die neuen Elemente der Strategie
Im Bevölkerungsschutz:

  • stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Partnerorganisationen auf gesamtschweizerischer Ebene durch das BABS;
  • Bezeichnung klarer, zentraler Ansprechstellen auf Stufe Bund und Kantone für den Alltag und die Ereignisbewältigung (im Sinne von „Eingangs- und Ausgangstoren”);
  • Schaffung und Betrieb eines gemeinsamen elektronischen Lageverbundsystems;
  • Einsetzung einer Studiengruppe zur Überprüfung des Dienstpflichtsystems, um Möglichkeiten auszuarbeiten, wie das derzeitige System verbessert werden könnte;
  • Bereinigung gewisser Schnittstellen zwischen den einzelnen Partnerorganisationen, aber auch mit Dritten, wie z.B. privaten Betreibern kritischer Infrastrukturen.

Im Zivilschutz

  • Überprüfung des Dienstpflichtsystems, mit der auch geklärt werden soll, ob und wie gewisse Benachteiligungen im Zivilschutz behoben werden könnten;
  • Überprüfung und Anpassung der aktuellen Bestände, die tendenziell verkleinert und sich noch stärker an den realen Bedrohungen und Bedürfnissen ausrichten sollen;
  • Schaffung interkantonaler Stützpunkte, in denen spezialisierte personelle und materielle Mittel zusammengelegt werden sollen, ohne die Mittel der Armee zu duplizieren;
  • Erarbeitung von Interoperabilitätskriterien, damit sichergestellt ist, daß der Zivilschutz auch interkantonal oder national eingesetzt werden kann;

(auf Französisch und Italienisch: Polizeimeldungen.ch)

Schweizer Weine und Spirituosen nun auch in der EU besser geschützt

Im Rahmen einer Weiterentwicklung von Anhang 8 (Spirituosen) des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU konnte die Bezeichnung „Damassine” nun auch ohne Ortsangabe in der EU geschützt werden.

Zudem wurde das aktuelle Schweizer Verzeichnis der geschützten Weinbezeichnungen in den Anhang 7 (Handel mit Weinbauerzeugnissen) integriert.

Somit gilt der Schutz der aktuellen Schweizer Weinbezeichnungen auch in der EU. Die beiden aktualisierten Anhänge sind am 4. Mai 2012 in Kraft getreten.

Die Schweiz und die EU haben die Listen der geschützten Bezeichnungen im Bereich der Spirituosen angepaßt. In der Schweiz ist z.B. „Damassine” seit dem 9. März 2010 als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) registriert. Damit wird der Schutz ohne Hinzufügung geografischer Ergänzung ebenfalls auf die EU ausgeweitet.

Dies stellt einen Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung mit der EU dar, die den Schutz dieser Bezeichnung bisher nur im Zusammenhang mit einer Ortsangabe anerkannt hat (z.B. Damassine d’Ajoie).

Mit der neuen Regelung darf die Bezeichnung „Damassine” nur noch für das Schweizer Produkt verwendet werden.

Aufgrund von wichtigen Anpassungen sowohl im Schweizer Verzeichnis als auch im EU-Verzeichnis der Weinbezeichnungen mussten auch im Anhang 7 des Agrarabkommens betreffend Weinerzeugnisse einige Änderungen vorgenommen werden. Auf Schweizer Seite konnte das neue Verzeichnis der geschützten Weinbezeichnungen, das rund 80 GUB enthält, in den Anhang 7 integriert werden.

Damit wird auch die Straffung des Schweizer GUB-Verzeichnisses (mit Regionalbezeichnungen wie «Lavaux » und „La Côte”) im Agrarabkommen übernommen.

Die zwei Abkommensänderungen wurden am 3. Mai 2012 in Brüssel unterzeichnet und sind einen Tag später in Kraft getreten.

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